Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung mit Wirkung ab dem 30.05.2020 geändert.
Auch für den Sport gibt es Neuerungen – die zunächst bis zum 15.06.2020 gelten.
Sportraum „draußen“:
- Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen im Freien mit Körperkontakt trainieren.
- Sportliche Wettbewerbe mit bis zu 10 Personen dürfen stattfinden (Achtung: Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erforderlich!)
- Wettkämpfe im Freien mit bis zu 100 Zuschauer möglich
Sportraum „drinnen“:
Der nicht-kontaktfreie Sport ist auch weiterhin untersagt.
Bedeutet: Der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbaren Körperkontakt ist nicht erlaubt.
Bei allen sportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten!
Mehr Informationen:
Link zum Landesportal NRW: https://www.land.nrw/corona
Link zum Landessportbund NRW: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs