Eingeschränkter Wiederbeginn des Kita-Betriebs: Im Juni und Juli halbe Elternbeiträge


Am 8. Juni 2020 beginnt in den Kindertageseinrichtungen in NRW wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Nachdem seit Mitte März bereits die meisten Kinder zu Hause betreut wurden, sollen nun wieder alle Kinder in die Kitas und die Kindertagespflege zurückkommen können.

Um eine Überlastung der Gesamtsituation in den Kitas zu verhindern, wird der wöchentliche Betreuungsumfang allerdings noch um 10 Stunden gekürzt. Eltern, die einen Betreuungsvertrag über 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche mit ihrer Kita haben, können ihr Kind somit grundsätzlich 15, 25 oder 35 Stunden betreuen lassen. Wie die Öffnungszeiten angeboten und die Wochenstunden verteilt werden, regeln die Kitas nach den Bedingungen im Einzelfall vor Ort. In der Kindertagespflege soll im Regelfall sogar zum vollen Betreuungsumfang nach der Betreuungsvereinbarung zurückgekehrt werden.

Um die Eltern finanziell weiter zu entlasten, haben sich das Land NRW und die Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der regulären Elternbeiträge zu erlassen.

Den Ausfall wird das Land NRW zur Hälfte tragen. Die Stadt Gronau beabsichtigt, die andere Hälfte – wie auch in den Vormonaten – zu übernehmen. Diese Thematik hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 02.06.2020 diskutiert und die einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt Gronau gegeben, die Vereinbarung des Landes, den Ausfall auf Land und Kommune zu verteilen, umzusetzen.

Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit sollen allerdings die beiden halben Monatsbeiträge zusammen zu Anfang Juli abgebucht werden.

Für Eltern, die ihren Beitrag bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag gezahlt haben, gilt diese Regelung entsprechend. Sie sollen den halben Monatsbeitrag nach ihrem letzten Beitragsbescheid jeweils für Juni und Juli bis zum 05. Juli überweisen.

Bei weiteren Fragen können sich Eltern an ihre Kontaktpersonen beim Fachdienst Jugend und Familie aus dem letzten Beitragsbescheid wenden.