Änderung der Corona-Schutzverordnung zum 30.05.2020: Welche Kontakte mit wie vielen Personen sind möglich?


Die neue Änderung der Corona-Schutzverordnung führt oft dazu, dass der Bürger nicht mehr weiß, was erlaubt ist und was nicht. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen führen oft zu Verwirrungen. Das Land NRW hat hierzu Schautafeln erarbeitet, die bei der Aufklärung, was erlaubt ist, unterstützen sollen:  https://www.land.nrw/corona

 

Kurz und knapp einige Änderungen, die seit dem 30.05.2020 feststehen und zunächst bis zum 15.06.2020 gelten sollen:

Kontaktbeschränkungen:

Bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten dürfen ohne Beachtung der Abstandsregeln von 1,5 Metern zusammenkommen.

Wenn Personen aus zwei Haushalten sich treffen, dürfen es auch mehr als 10 Personen sein.

Cafès, Kneipen und Restaurants:

Auch hier dürfen bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Beachtung der Abstandsregeln von 1,5 Metern zusammenkommen.

Aber: Zwischen den einzelnen Tischen – sowohl im Gebäude als auch draußen – muss der Abstand von 1,5 Metern gewahrt bleiben.

Veranstaltungen:

Große Festveranstaltungen sind bis mindestens zum 31.08.2020 untersagt.

Sitzungen von Gremien von Parteien, Vereinen und Schulverwaltungen ohne geselligen Charakter sind erlaubt. Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sicherzustellen.