Neufassung der Satzung für die Ehrung von Personen


Die Satzung für die Ehrung von Personen, die sich auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem oder sonstigem Gebiet, um das Wohl der Stadt Gronau (Westf.) besonders verdient gemacht haben, wurde neu gefasst.

Neben den bereits bestehenden Ehrungen nach der alten Satzung wurde der Kulturpreis und der Unternehmenspreis aufgenommen. Während die Verleihung des Ehrenbürgerrechts, einer Ehrenbezeichnung und des Ehrentellers nicht an feste Termine gebunden ist, sollen der Kulturpreis, die Stadtplakette und der Unternehmenspreis in jährlichem Wechsel jeweils alle drei Jahre vergeben werden.

Alle Ehrungen bedeuten eine besondere Auszeichnung.