Silvester 2020


 

Diese Regeln und Verbote gelten in NRW:

 

  • Mit wie vielen Personen darf man an Silvester feiern?

Nach den Ausnahmen zu Weihnachten gelten in NRW wieder die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet, dass sich im öffentlichen Raum und dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden dürfen, maximal 5 Personen aus höchstens 2 Haushalten (zuzüglich Kinder bis zu 14 Jahren) treffen dürfen.

Für den eigenen Wohnraum gilt der eindringliche Appell, sich auch dort an die Corona-Regeln zu halten. NRW-Innenminister Reul hat angekündigt, dass die Polizei-Präsenz höher sein wird als im Vorjahr – und dass es unter Umständen zu Kontrollen in der Wohnung kommen kann.

 

  • Welche Regeln gelten für Böller und Feuerwerk?

Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind verboten. Pauschal wird das Zünden von Feuerwerk und Böllern nicht verboten. Aber auch hier der Appell: „Verzichten Sie darauf – auch bei bereits gekauftem Feuerwerk“.

Generell gilt: Das Abbrennen von Pyrotechnik ist in der unmittelbaren Nähe folgender Orte verboten: Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Reet- und Fachwerkshäusern.

 

  • Werden Böller und Feuerwerk verkauft?

Der Verkauf von Feuerwerk und Böllern wird den Händlern in NRW generell verboten, auch in Supermärkten, die während des Lockdowns weiterhin geöffnet sind.

 

  • Darf man sich an Silvester draußen treffen und Alkohol trinken?

Nein. Für Silvester wie auch am Neujahrstag gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Im öffentlichen Raum ist der Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt.

 Weitere Informationen zum Coronavirus: Land NRW