AWO-Kindergarten Overdinkelstraße geschlossen


Die Schließung der AWO-Einrichtung erfolgt solange dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Die Verfügung ist zunächst bis zum 24.12.2020 befristet. 

Träger der Einrichtung ist die AWO (Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen).

Die Schließungsverfügung dient den Eltern als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber.