51 Wohneinheiten in drei Gebäuden sind am Rande des LAGA-Geländes an der Lennéstraße mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geplant und genehmigt. Vor rund einem Jahr erfolgte der erste Spatenstich. Dass es nicht weiter geht, liegt an juristischen Auseinandersetzungen auf unterschiedlichen Schauplätzen zwischen einem Nachbarn, der Stadt Gronau und den Investoren.
In einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht der Stadt Gronau bestätigt, dass das Vollzugsinteresse am Bebauungsplan überwiegt, da der Plan an keinen offensichtlichen Mängeln leidet. Das Verfahren in der Hauptsache steht noch aus.
Im Streit um die Baugenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht Münster warten die Parteien auf eine Entscheidung.
Der Rechtsstreit um ein Wegerecht zwischen Stadt und Nachbarn wurde jetzt in der zweiten Instanz entschieden. Während die landgerichtliche Entscheidung der Stadt in vollem Umfang Recht gab, ist das Oberlandesgericht zu einem überwiegenden Teil dem Antrag des Nachbarn gefolgt. Die Stadt wird die Entscheidung in Ruhe auswerten und über weitere Schritte entscheiden. „Dazu gehört auch – wie in der Vergangenheit – der Weg, eine für alle Seiten befriedigenden Lösung zu suchen“, so Stadtbaurat Ralf Groß-Holtick.
Da die bisherigen Verfahren keine aufschiebende Wirkung für die genehmigten Vorhaben entfalten, könnte der Bau fortgesetzt werden.