Ordnungsamt kontrolliert, ob Bestimmungen eingehalten werden.
Eine Sperrung des Dreiländersees ist aktuell nicht geplant. Grundsätzlich lädt das weitläufige Erholungsgebiet zu einem Spaziergang ein.
Aber: Auch bei einem Spaziergang oder einer kurzen Rast auf der Liegewiese sind die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung zu beachten.
Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind u.a.
1. Verwandte in gerader Linie,
2. Ehegatten, Lebenspartner/innen sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,
3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu beachten!
Das Ordnungsamt wird in regelmäßigen Kontrollen prüfen, ob die Bestimmungen eingehalten werden. Nur wenn alle Besucherinnen und Besucher des Erholungsgebietes die Vorgaben einhalten, kann eine Sperrung des beliebten Drilandsees verhindert werden.