Bei Überweisung oder Dauerauftrag die Zahlung für Mai aussetzen
Seit dem 16. März 2020 sind – bis auf Notgruppen – die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen. Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen auch im Kreis Borken in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Im Kreis Borken hatten sich daher schon seinerzeit alle Kommunen (die 4 Stadtjugendämter – unter ihnen Gronau – und der Kreis für die übrigen 13 Städte und Gemeinden) auf eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Familien verständigt.
Die Abbuchung der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege wurde damals für den Monat April vorerst gestoppt. Diese Regelung gilt nun auch für den Monat Mai. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker mit. Eltern, die üblicherweise per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag den monatlichen Elternbeitrag überweisen, können die Zahlung somit ebenfalls für den Mai aussetzen. Dies gilt auch für Eltern und Alleinerziehende, die die Notfallbetreuung nutzen.
Kommunalministerin Ina Scharrenbach erklärte: „Wir haben gemeinsam mit den Kommunen erneut eine faire Vereinbarung im Sinne der Familien in Nordrhein-Westfalen gefunden. Die Landesregierung hat in dieser schwierigen Zeit die weitere Finanzierung der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zugesagt und wir sind bereit, die Hälfte der ausfallenden Elternbeiträge von den Kommunen zu übernehmen.
Kreis und Kommunen übernehmen die andere Hälfte und setzen damit in dieser Sache weiterhin ein Zeichen für eine gemeinsame Verantwortung.