Denkmalgeschützte Gebäude
Planen Sie einen Umbau, eine Erweiterung oder die Nutzungsänderung eines Gebäudes, das unter Denkmalschutz steht?
In diesem Fall benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Haben Sie diese erhalten, lassen Sie bitte im Fachdienst Bauordnung prüfen, ob noch eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Gronaus Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit den Denkmaleigentümern bewirkt die Denkmalbehörde, dass bedeutende Bauwerke und Spuren unserer Kulturgeschichte nicht unerkannt verloren gehen.
Jeder bauliche Eingriff in das Denkmal bis hin zum Farbanstrich oder der Fassadenänderung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde als untere Denkmalbehörde. Sämtliche Verfahren sind im Benehmen mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen abzustimmen.