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Einbürgerung

Einbürgerung

Wenn Sie deutscher Staatsbürger oder Staatsbürgerin werden möchten, müssen Sie zahlreiche festgelegte Voraussetzungen erfüllen.

Grundsätzlich ist der Kreis Borken als Einbürgerungsbehörde für Sie und Ihren Antrag zuständig. Das Standesamt Gronau (Westf.) bietet unterstützende Leistungen im Hinblick auf die Einbürgerung.

Der Kreis Borken informiert Sie über die zu erfüllenden gesetzlichen Voraussetzungen, das Antrags- und das evtl. erforderliche Ausbürgerungsverfahren aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, Gebührenpflicht, individuell erforderliche Unterlagen etc.
Auf der Internetseite des Kreis Borkens kann auch eine reale Einschätzung erfolgen, ob die Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden und eine gebührenpflichtige Beantragung der Einbürgerung Aussichten auf Erfolg hat.

Der folgende Link führt Sie zur Einschätzung Ihrer Voraussetzungen:

Sollte Ihr Quick-Check einen Erfolg für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausweisen, so kann der Antrag grundsätzlich hier online gestellt werden.

Bei persönlicher Antragsstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung mit der für Sie zuständigen Mitarbeiterin erforderlich.

Für eine Beratung in allen Fragen rund um das Thema „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit / Einbürgerung“ wenden Sie sich bitte an den Kreis Borken.
Unter dem folgenden Link finden Sie unter dem Stichpunkt "Hinweise" die Kontaktdaten:

Ansprechpersonen

Die Zuständigkeit in diesem Bereich ist nach dem 
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens auf die Mitarbeiterinnen aufgeteilt.

Bitte melden Sie sich bei der für Ihren Buchstabenbereich zuständigen Mitarbeiterin.

Buchstabenbereich A: Frau Cakmak

Buchstabenbereich B bis F: Frau Dick

Buchstabenbereich G bis K: Frau Kemper

Buchstabenbereich L bis P: Frau Klümper

Buchstabenbereich R bis Z: Frau Sanders