Hände eines Ehepaares.

Eheschließung

Informationen rund um die Eheschließung

Wenn Sie sich für eine Eheschließung entschieden haben, gilt es einige Formalitäten im Vorfeld einzuhalten.

Der erste Schritt ist die Eheanmeldung beim Standesamt.
Wir nehmen Ihre Eheanmeldung entgegen, wenn eine:r der Eheschließenden den Wohnsitz in Gronau (Westf.) hat.

  • Sollte Ihr Wohnsitz nicht in Gronau (Westf.) sein, Sie aber hier heiraten wollen, dann führen Sie die Eheanmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt durch. Dieses wird uns dann alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Bei der Eheanmeldung vereinbaren wir nicht nur einen Termin für Ihre anstehende Eheschließung, sondern wir prüfen auch, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen und Sie bestimmen gegebenenfalls einen Ehenamen. Außerdem wählen Sie aus unseren Trauzimmern das passende für Sie aus.

Den Eheschließungstermin können Sie bis zu einem Jahr im Voraus reservieren. Dabei ist zu beachten, dass am letzten Wochenende eines jeden Monats keine Termine am Freitagnachmittag, sowie am Samstag angeboten werden können. Die oben beschriebene Eheanmeldung ist dennoch erst frühestens sechs Monate vor dem gewählten Termin möglich.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Eheschließungen im deutschen Recht sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass beider Eheschließenden
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Eheschließenden (sofern nicht in Gronau (Westf.) geboren)
    • aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes (sofern nicht in Gronau (Westf.) wohnhaft)
    • Bei geschiedenen Personen: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Hinweisen oder eine Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil (sofern die vorherige Ehe nicht in Gronau (Westf.) geschlossen wurde)

    Hinweis:

    Bei Eheschließungen im internationalem Recht melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei Frau Sanders.

    Generell können Sie sich bei jeder Frage an die Mitarbeiterinnen Frau Sanders und Frau Dick telefonisch oder per E-Mail melden.

  • Kosten

    Für eine Eheschließung im deutschen Recht:

    • 60,00€ für die Prüfung der Ehevoraussetzungen
    • 12,00€ für die Eheurkunde

    Für eine Eheschließung im internationalen Recht:

    • 99,00€ für die Prüfung der Ehevoraussetzungen
    • 12,00€ für die Eheurkunde


    Hinweis:
    Gegebenenfalls können noch Kosten für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (Freitagnachmittag und Samstag) auf Sie zukommen, sowie Kosten für die Buchung eines Trauzimmers, sollten Sie in Schepers Mühle oder dem rock ´n´ popmuseum heiraten wollen. 

  • Rechtsgrundlage

    PStG (Personenstandsgesetz)

  • Vordrucke

    Bei der Eheanmeldung sollten möglichst beide Eheschließenden zur Anmeldung vorsprechen. Sollte es aus zeitlichen Gründen jedoch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, dass nur ein Eheschließender mit Vollmacht des anderen kommt. Diese Vollmacht stellt sicher, dass die Zustimmung des abwesenden Partners eindeutig dokumentiert wird.  Hier haben Sie die Möglichkeit diese Vollmacht auszudrucken.  Bitte bringen Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben mit zum Anmeldetermin.

  • Voranmeldung Eheschließung

    Unter folgendem Link können Sie die Daten der beiden Eheschließenden eingeben, Ihre Kontaktdaten angeben und Ihren Wunschort und Wunschtermin für Ihre Eheschließung angeben.
    Die Standesbeamtinnen der Stadt Gronau (Westf.) melden sich dann bei Ihnen zeitnah zurück, um einen Termin zur Eheanmeldung zu vereinbaren.


Unter den folgenden Kacheln können Sie sich noch weitere Informationen rund um die Eheschließung einholen.

Personen die ein Schriftstück unterschreiben.

Traustandesbeamt:innen

Hier finden Sie die Traustandesbeamt:innen der Stadt Gronau (Westf.)

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Amtshaus Epe

Trauzimmer

Hier können Sie erste Einblicke der Trauzimmer in Gronau (Westf.) auf sich wirken lassen.

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Alte Schreibmaschine auf Holztisch.

Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen der Eheschließungen

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Ansprechpersonen

Die Zuständigkeit in diesem Bereich ist auf die Mitarbeiterinnen im Standesamt aufgeteilt.

Eheschließungen im deutschen Recht: Frau Dick

Eheschließungen im internationalen Recht: Frau Sanders