Informationen im Sterbefall
Was bleibt, wenn alles Vergängliche geht, ist die Liebe.
Sollte sich in Ihrer Familie ein Sterbefall ereignen, kümmert sich das von Ihnen ausgesuchte Bestattungsunternehmen um die Formalitäten und um den Austausch mit dem Standesamt. Eine persönliche Vorsprache ist für Sie nicht notwendig.
Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige des Trägers der Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (alternativ: Anzeige des Bestatters)
- ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person
- Geburts-, Ehe-. oder Lebenspartnerschaftsurkunde der verstorbenen Person
Hinweise:
- Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies erforderlich ist.
- Ausländische Urkunden sind im Original und jeweils mit der deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros vorzulegen. Alternativ können Sie "internationale Urkunden" vorlegen.
- Sollte die verstorbene Person geschieden sein, so wird die Urkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk benötigt.
- Falls die verstorbene Person bereits in den Personenstandsregistern des Standesamtes Gronau (Westf.) geführt
wird, benötigen wir keine zusätzlichen Urkunden.
Fristen
Der Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.
Kosten
Das Standesamt stellt 3 gebührenfreie Urkunden für die Sozialversicherungen aus.
Sollten Sie weitere Sterbeurkunden benötigen, beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 12,00€, für jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde gleicher Art 6,00€.
Rechtsgrundlage
PStG (Personenstandsgesetz)