Babyhand in großer Hand.

Anzeige Geburt

Informationen zur Geburtsbeurkundung

Sollten Sie ein Kind erwarten, können Sie sich auf dieser Seite die notwendigen Informationen einholen.

Zunächst einmal: Die Geburt Ihres Kindes wird von dem Krankenhaus oder der Einrichtung, in der es zu Welt gekommen ist beim zuständigen Standesamt angezeigt. Im Regelfall ist das das Standesamt Gronau (Westf.).  Eine persönliche Vorsprache ist somit nicht erforderlich. In Ausnahmefällen kommen die Mitarbeiter:innen auf Sie zu und vereinbaren gegebenenfalls einen Termin.



  • Erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Anzeige des Trägers der Einrichtung, in der das Kind geboren wurde
    • Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
    • bei ledigen Eltern: beide Geburtsurkunden im Original und gegebenenfalls eine Vaterschaftsanerkennung
    • bei verheirateten Eltern: die Eheurkunde im Original


    Hinweise:

    • Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies erforderlich ist.
    • Ausländische Urkunden sind im Original und jeweils mit der deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros vorzulegen. Alternativ können Sie "internationale Urkunden" vorlegen.
    • Sollte die Kindesmutter geschieden sein, so wird die Urkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk benötigt.
    • Falls Sie als Eltern in Gronau (Westf.) geboren sind oder in Gronau (Westf.) geheiratet haben müssen,  benötigen wir keine zusätzlichen Urkunden.
  • Vaterschaftsanerkennung und die elterliche Sorge

    Wird ein Kind durch eine ledige Mutter geboren und haben Sie den Wunsch, dass der Kindesvater in das Geburtenregister des Kindes eingetragen wird und somit in der Geburtsurkunde erscheint, dann ist neben dem Personalausweis und der Geburtsurkunde des Kindesvaters, eine Vaterschaftsanerkennung nötig.

    Für die Vaterschaftsanerkennung ist das Jugendamt Gronau (Westf.), Parkstraße 1 zuständig.

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Sofern Sie Fragen zum Thema über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge haben, können Sie die beiden oben genannten Mitarbeiter:innen dazu befragen.

  • Kosten

    Das Standesamt stellt 3 gebührenfreie Urkunden für die Krankenkasse, das Elterngeld und Mutterschaftsgeld aus.

    Sollten Sie weitere Geburtsurkunden benötigen, beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 12,00€, für jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde gleicher Art 6,00€.

  • Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt Gronau (Westf.) angezeigt werden. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

  • Rechtsgrundlage

    PStG (Personenstandsgesetz)

Ansprechpersonen

Geburten im deutschem Recht: 
Frau Klümper

Geburten im internationalem Recht:
Frau Cakmak

Frau Kemper