Veränderungssperre

Veränderungssperren

Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschließen (§ 14 BauGB).

Aktuelle Veränderungssperren


Ihr Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.

Öffnungszeiten

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Keine Mitarbeitende gefunden.