Städtebauliche Satzungen

Städtebauliche Satzungen

Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Der Inhalt einer Satzung ist verbindlich und wirkt gegenüber den betroffenen Bürgern wie eine Rechtsnorm.

Auf der Grundlage des Baugesetzbuchs werden u.a. Bebauungspläne als Satzung zu beschlossen. Dasselbe gilt für Vorkaufsrechte oder Veränderungssperren, die der Sicherung der Bauleitplanung dienen.

Layout 1
Layout 1

Ihr Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.

Öffnungszeiten

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Keine Mitarbeitende gefunden.