Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Gronau
Am 29.04.2015 hat der Rat der Stadt Gronau das Vergnügungsstättenkonzept, welches das Büro Dr. Donato Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung im Auftrag der Stadt Gronau erstellt hat, beschlossen.
Mit diesem Konzept soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (u.a. Spielhallen, Wettbüros und Nachtbars) räumlich gesteuert werden. Zudem werden transparente und einheitliche Entscheidungsregeln für die Einzelfallbewertung geschaffen.
Zwar ist ein grundsätzlicher Ausschluss solcher Einrichtungen in bestimmten Bereichen machbar, etwa um städtebaulich unerwünschten Abwärtsentwicklungen entgegen zu wirken. Allerdings ist es im Gegenzug planungsrechtlich notwendig, Gebiete auszuweisen, in denen sich solche Nutzungen ansiedeln können - ein Totalausschluss im gesamten Stadtgebiet ist rechtlich grundsätzlich nicht möglich.