Kommunale Wärmeplanung
Die Städte und Gemeinden stehen vor einer Vielzahl an Herausforderungen, darunter der menschengemachte Klimawandel. Daher hat sich Deutschland bis 2045 das ambitionierte Ziel gesetzt in vielen Bereichen, zum Beispiel der Wirtschaft, klimaneutral zu werden. Ein Hauptansatzpunkt ist die Wärme. Etwa 60 % des deutschen Endenergieverbrauchs entstehen durch die Raum- und Prozesswärme, die Warmwasserproduktion sowie Klimaanlagen. Eine nachhaltige Energiewende ist daher nur mit einer gleichzeitigen Wärmewende möglich.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes aus 2023 wurde der gesetzliche Rahmen festgelegt. Ende Dezember 2024 wurden die Vorgaben in das landeseigene Landeswärmplanungsgesetz NRW integriert. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern stehen damit in der Pflicht bis zum 30. Juni 2028 ein Konzept als Grundlage für die kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erarbeiten.
Mit dem Beschluss vom 8. Dezember 2022 hat sich die Stadt Gronau auf den Weg gemacht ein eigenes Konzept zu erstellen. Im Jahr 2024 wurde hierfür, in Zusammenarbeit mit der Stadt und den Stadtwerken, das Büro bode aus Ahaus beauftragt.
Das Ziel der KWP ist die nachhaltige und klimafreundliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Wärme. Die Erstellung des Konzepts erfolgt dabei in einem im Wärmeplanungsgesetzt vorgegebenen Rahmen, der sich grob in sechs Schritte gliedern lässt:

Schritt eins und zwei sind nunmehr abgeschlossen. Gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 WPG sind die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG unverzüglich im Internet zu veröffentlichen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 14. März im Amtsblatt (Ausgabe 07/2025). Die Ergebnisse werden vom 17. März bis zum 18. April (einschließlich) online veröffentlicht.
Sie werden zusätzlich in analoger Form in der Nebenstelle des Rathauses in der Grünstiege 64 ausgelegt, sodass die Unterlagen während der Dienststunden eingesehen werden können:
montags – donnerstags 8.00 - 16.00 Uhr
reitags 8.00 - 12.30 Uhr
In dieser Zeit können Anmerkungen und Stellungnahmen abgegeben werden. Hierfür steht die folgende E-Mail Adresse waermeplanung@gronau.de zur Verfügung. Natürlich können Sie Ihre Anmerkungen und Stellungnahmen auch per Post oder vor Ort abgegeben.
- Karte Teilgebiete Eignungsprüfung
- Auszug Bericht - Kapitel Eignungsprüfung
- Begleitdokument Tabelle Eignungsprüfung
- Dokumentation Eignungsprüfung