Apfelblüte

Klimabäume 2024/25

Klimabäume 2024/25

Die Stadt Gronau hat sich zu der Ausweitung ihrer Bemühungen im Umwelt- und Klimaschutz bekannt. Dies geschah nicht zuletzt mit der Aufstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes, welches im Juli 2022 beim Fördergeber eingereicht wurde und zahlreiche wirksame Maßnahmen beinhaltet, die sich bereits in der Umsetzung befinden.

Parallel zu den Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept kann wie bereits in den vergangenen zwei Jahren auch in diesem Winter jeder Einzelne einen zusätzlichen positiven Beitrag zur Optimierung der Klimabilanz und zur Förderung der Biodiversität/natürlichen Umwelt im Stadtgebiet leisten.

Pflanzen Sie einen Baum, denn es gibt viele gute Gründe dazu: Bäume schützen vor Lärm und spenden Schatten. Sie sind eine Quelle der Artenvielfalt indem sie die Lebensgrundlage für viele Tier und Pflanzenarten darstellen. Bäume verbessern die Qualität des Wassers und der Luft und binden langfristig und nachhaltig CO2.

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich folgende heimische Arten, die im Gegensatz zu Neuzüchtungen und ortsfremden Arten, eine wichtige Nahrungsquelle für Wildbienen und Schmetterlinge darstellen. Dank ihrer Anpassung an den hiesigen Lebensraum klimafester sind und auch kalte Winter meist ohne Probleme überstehen. 

  • Rosengewächse (Rosaceae):
    • Kirschen (Prunus avium, Prunus padus)
    • Äpfel (Malus domestica, Malus sylvestris)
    • Birnen (Pyrus communis, Pyrus pyraster)
    • Pflaumen (Prunus domestica)
    • Elsbeere (Sorbus torminalis)
    • Vogelbeere (Sorbus Aucuparia)
    • Mehlbeeren (Sorbus Aria, Sorbus Intermedia)
    • Weißdorne (Crataegus monogyna, Crataegus leavigata)
  • Weidengewächse (Salicaceae):
    • Weiden (Salix Caprea, Salix Viminalis, Salix Purpurea, Salix Cinerea, Salix alba)
    • Pappeln (Populus alba, Populus nigra, Populus tremula)
  • Ahorne (Acer):
    • Ahorne (Acer Pseudoplatanus, Acer Campestre, Acer Platanoides)
  • Linden (Tilia)
    • Linden (Tilia platyphyllos, Tilia Cordata)
  • Birkengewächse (Betulaceae)
    • Birken (Betula Pubescens, Betula Pendula)
    • Erlen (Alnus Glutinosa, Alnus Incana)
    • Hainbuche (Carpinus Betulus)
    • Hasel (Corylus avellana)
  • Buchengewächse (Fagaceae)
    • Eichen (Quercus robur, Quercus petraea)
    • Gewöhnliche Buche (Fagus sylvatica)
    • Edelkastanie (Castanea sativa)
  • Ulmengewächse (Ulmaceae)
    • Ulmen (Ulmus glabra, Ulmus minor, Ulmus laevis, Ulmus hollandica)
  • Walnussgewächse (Juglandaceae)
    • Echte Walnuss (Juglans regia)
  • Hartriegelgewächse (Cornaceae)
    • Kornelkische (Cornus mas)

Auf der Internetseite https://www.naturadb.de/ können Sie sich über Ihren Baum und seinen ökologischen Wert informieren. Sie können die Liste der geförderten Arten hier und im Downloadbereich auf der rechten Seite als PDF-Datei herunterladen.


Wie wird gefördert?

  • Die Förderquote beträgt 90 % der Anschaffungskosten.
  • Die Fördersumme beträgt maximal 200 € pro Baum.
  • Je Grundstück/Wohneinheit können maximal zwei Bäume gefördert werden.

Was ist zu beachten?

  • Geförderte Bäume müssen mehrmals verschulte Ballenware (3 xv) sein und einen Stammumfang von mindestens 12-14 cm aufweisen.
  • Der Baum muss dauerhaft mit dem Erdreich verbunden sein. Eine Pflanzung in einem Kübel wird explizit ausgeschlossen.
  • Ausgeschlossen ist eine Förderung bei der Erstanlage eines Gartens und/oder bei verpflichtenden Pflanzmaßnahmen (Bsp. Pflanzgebot Bebauungspläne).
  • Der Förderzeitraum wird auf Oktober 2024 bis April 2025 begrenzt. Förderanträge können damit bis zum 30. April 2025 (einschließlich) gestellt werden.

Wie verläuft die Förderung?

  • Entnehmen Sie bitte der untenstehenden Grafik, ob noch Fördergelder zur Verfügung stehen.
  • Erwerben Sie einen oder zwei Bäume, die den Vorgaben zu den förderfähigen Arten entsprechen und den geforderten Stammumfang aufweisen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch (Foto des gepflanzten Baumes/der gepflanzten Bäume und Rechnung).
  • Nach Abschicken des Formulars erhalten sie eine Bestätigungs-E-Mail. Ihr Antrag wird anschließend geprüft und die Auszahlung veranlasst, sofern die eingereichten Unterlagen den Förderkriterien entsprechen und zu diesem Zeitpunkt noch Fördermittel verfügbar sind.

Hier geht es zum Antragsformular




Ihr Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Downloads