Erdhummel auf einer Lavendelblüte

Baum- und Artenschutz

Baum- und Artenschutz bei Bauvorhaben

Viele einheimische Tier- und Pflanzenarten sind zunehmend in ihrer Existenz bedroht, da ihr Lebensraum zerstört wird.

Zusätzliche Gesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz sollen dieser Entwicklung entgegenwirken.

Beachten Sie zur Einhaltung der Gesetzeslage zum Baum- und Artenschutz unter anderem folgendes:

  • geschützte Tierarten dürfen nicht verletzt oder getötet werden
  • Fortpflanzungs - und Ruhestätten geschützter Tierarten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden
  • im Zeitraum vom 1.3. bis 30.09 eines jeden Jahres dürfen Hecken, Röhricht und Schilf nicht abgeschnitten gerodet oder zerstört werden
  • Straßenbäume und Straßenbegleitgrün im öffentlichen Raum sind zu schützen und zu erhalten
  • Garagen und Zufahrten sind so zu planen, dass keine städtischen oder anderweitig geschützten Bäume beeinträchtigt werden
  • Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen, außerhalb von Wald und außerhalb von Kurzumtriebsplantagen dürfen im Zeitraum von 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres nicht gefällt werden
  • Vor dem Fällen von Bäumen ist sicherzustellen, dass der Artenschutz gewährleistet wird.

Werden Baum- und Artenschutzbestimmungen bei Bauvorhaben nicht beachtet, kann dies zu ärgerlichen Konflikten, Verzögerungen, Baustopps oder/und Bußgeldern führen.

Beachten Sie daher unbedingt das Merkblatt!

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Fragen zum Artenschutz beantwortet außerdem die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken

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