Baum- und Artenschutz bei Bauvorhaben
Viele einheimische Tier- und Pflanzenarten sind zunehmend in ihrer Existenz bedroht, da ihr Lebensraum zerstört wird.
Zusätzliche Gesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz sollen dieser Entwicklung entgegenwirken.
Beachten Sie zur Einhaltung der Gesetzeslage zum Baum- und Artenschutz unter anderem folgendes:
- geschützte Tierarten dürfen nicht verletzt oder getötet werden
- Fortpflanzungs - und Ruhestätten geschützter Tierarten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden
- im Zeitraum vom 1.3. bis 30.09 eines jeden Jahres dürfen Hecken, Röhricht und Schilf nicht abgeschnitten gerodet oder zerstört werden
- Straßenbäume und Straßenbegleitgrün im öffentlichen Raum sind zu schützen und zu erhalten
- Garagen und Zufahrten sind so zu planen, dass keine städtischen oder anderweitig geschützten Bäume beeinträchtigt werden
- Bäume außerhalb von gärtnerisch genutzten Flächen, außerhalb von Wald und außerhalb von Kurzumtriebsplantagen dürfen im Zeitraum von 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres nicht gefällt werden
- Vor dem Fällen von Bäumen ist sicherzustellen, dass der Artenschutz gewährleistet wird.
Werden Baum- und Artenschutzbestimmungen bei Bauvorhaben nicht beachtet, kann dies zu ärgerlichen Konflikten, Verzögerungen, Baustopps oder/und Bußgeldern führen.
Beachten Sie daher unbedingt das Merkblatt!