Ausschnitt der Lärmkarte für die Stadt Gronau

Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Runde 4

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/46 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden.

Damit werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

  • strategische Lärmkarten zu erstellen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren
  • Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedsstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
  • die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die getroffenen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Im ersten Bearbeitungsteil sind auch in Runde 4 zunächst nach § 47c BImSchG strategische Lärmkarten angefertigt worden. Zusätzlich wurden strategische Daten zur Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen in der jeweiligen Kommune aufbereitet. Das gilt für den Straßen- und Schienenverkehr. Die vom Fachbüro RP Schalltechnik aufbereiteten und ausgewerteten Ergebnisse der Lärmkartierung sind am 24.10.2023 im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt worden. Im Anschluss wurde der Öffentlichkeit mit einer Bekanntmachung die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Am 12.03.2024 wurde der daraufhin erstellte Entwurf des Lärmaktionsplanes vom Fachbüro RP Schalltechnik im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt. Im Anschluss wurde der Öffentlichkeit mit einer Bekanntmachung in der zweiten Stufe der obligatorischen Beteiligung erneut die Gelegenheit zur Mitwirkung und Stellungnahme gegeben.

Die Ergebnisse der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden in dem dann erstellten Entwurf des Lärmaktionsplanes berücksichtigt.

Der Lärmaktionsplan ist mit dem Beschluss des Rates der Stadt Gronau am 29.05.2024 in Kraft getreten. Damit wurde die Vorgabe des Landes NRW erfüllt, wonach die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 bis zum 18.07.2024 abzuschließen ist.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Gronau der Stufe 4 kann ab sofort hier auf der Homepage der Stadt eingesehen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.

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