Die Energiesparförderung 2023
Hinweis: Alle Fördermittel wurden ausgezahlt. Vielen Dank für Ihr reges Interesse!
Im Hinblick auf ihre Klimaschutzbestrebungen sowie die andauernde Energiekrise ist die Stadt Gronau bestrebt, ihre Bürger:innen zu Energiesparmaßnahmen zu motivieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.
Zu diesem Zweck leitet die Stadt Gronau den Klimaschutz-Zuschuss in Höhe von 88.000 Euro, der ihr vom Land NRW im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie für das Jahr 2023 gewährt wurde, als Bürgerförderprogramm an die Bevölkerung weiter. Auf diese Weise multipliziert die Stadt den Klimaschutzeffekt der zur Verfügung stehenden Mittel und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet.
Das Wichtigste in Kürze
Bitte lesen Sie diese Seite sorgfältig durch, bevor Sie einen Antrag stellen.
Was wird gefördert?
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind
- Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Gronau sowie Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Gronau, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird.
- ausschließlich natürliche Personen.
Pro Haushalt ist ein Antrag je Förderbereich möglich.
Wie stelle ich einen Antrag?
Bei der Antragsstellung sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Förderantrag ist zwingend vor der Anschaffung zu stellen.
- Einen Antrag können Sie ausschließlich über die für den jeweiligen Förderbereich zur Verfügung gestellten Onlineformulare stellen. Anträge per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
- Der Kauf ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Bewilligung durch digitale Vorlage der Rechnung bei der Stadt nachzuweisen. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Antragssteller:innen drei Monate Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
- Die Nachweise reichen Sie bitte ebenfalls ausschließlich über das zugehörige Formular ein. Auch Nachweise werden nicht per E-Mail entgegengenommen.
- Die Weiterleitung zu den Antrags- und Nachweisformularen finden Sie unten auf dieser Seite.
Hinweis: Schnell sein lohnt sich, denn die Fördermittel werden nach dem "Windhundprinzip" vergeben. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Antragsunterlagen.
Weitere häufig gestellte Fragen
Woran sehe ich, ob mein Antrag erfolgreich eingegangen ist?
Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erscheint ein Bestätigungstext in einem grünen Kasten oberhalb des Formulars.
Wie lange dauert es von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Förderung?
Auf diese Frage gibt es keine pauschal gültige Antwort. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Menge an Anträgen sowie von den sonstigen Verpflichtungen der zuständigen Mitarbeiter:innen ab. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Als Faustregel können Sie davon ausgehen, dass die Bearbeitung des Antrags ca. 14 Tage in Anspruch nehmen wird. Die Prüfung der Nachweise nimmt erneut ca. 14 Tage in Anspruch. Die Auszahlung erfolgt durch einen anderen Fachdienst der Stadtverwaltung und kann daher erneut einige Tage dauern.
Bitte verzichten Sie daher darauf, sich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen, sofern nicht mindestens zwei Wochen vergangen sind.
Gibt es eine Warteliste?
Ja. Wenn die Fördermittel für einen Fördergegenstand erschöpft sind, wird eine Warteliste angelegt. Die Personen auf der Warteliste erhalten eine Zusage, wenn bereits bewilligte Anträge zurückgezogen werden oder Nachweisfristen nicht eingehalten werden. Wir geben den Zeitpunkt bekannt, wenn für einen Fördergegenstand keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Wenn dieser Zeitpunkt bereits längere Zeit (Wochen/Monate) zurückliegt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie noch nachrücken, sehr gering. Um den Bearbeitungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie in diesem Fall darum, von einer Antragsstellung abzusehen.
Was passiert mit meiner Förderung, wenn die Lieferdauer die Nachweisfrist überschreitet?
Wenn es sich abzeichnet, dass Sie, obwohl Sie rechtzeitig bestellt haben, die Nachweisfrist von drei Monaten aufgrund einer verlängerten Lieferdauer nicht einhalten können, informieren Sie die zuständigen Mitarbeiter:innen bitte schnellstmöglich per E-Mail an klimafoerderung@gronau.de . Ihre Förderung kann in diesem Fall auch über die drei Monate hinaus für Sie reserviert werden.
Kann ich auch einen Antrag stellen, wenn mein Fördergegenstand / das Altgerät die Förderbedingungen nicht vollständig erfüllt?
Bitte sehen Sie in diesem Fall von einer Antragsstellung ab. Wenn Sie die Förderbedingungen nicht vollständig erfüllen, wird Ihr Antrag ohnehin abgelehnt werden müssen. Es ist dabei nicht relevant, wie groß die Abweichung ist. Bitte halten Sie daher den Bearbeitungsaufwand für die Verwaltung gering und stellen Sie keinen Antrag.
Muss ich mein Altgerät auch dann verschrotten, wenn es noch in einem sehr guten Zustand ist?
Ja. Eine alternative Lösung für eine Zweitnutzung konnte nicht gefunden werden.
Was ist ein Typenschild und wo finde ich es?
Ein Typenschild gibt unter anderem Auskunft darüber, um welches Modell es sich handelt, wer der Hersteller ist, die wichtigsten Leistungsdaten und das Baujahr.
Wo sich Typenschilder in der Regel befinden:
- Kühlschrank: Meistens im Inneren des Geräts links oder rechts, häufig im Bereich der Gemüse Schublade, diese bei Bedarf herausziehen.
- Gefriertruhe: An der Rückseite des Geräts oder innen am Deckel oder außen hinten oder rechts.
- Gefrierschrank: Meist innen im Gehäuse an der Seitenwand links oder rechts. Schubladen dazu herausziehen.
- Waschmaschine: Meist auf der Innenseite der Waschmaschinentür oder auf der Rückseite der Maschine.
- Wäschetrockner: Meist an der Innenseite der Tür, hinter der Flusensieb-Klappe oder an der Rückwand des Gerätes.
Kann die Förderung der Stadt mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Ja. Die städtischen Fördermittel dürfen grundsätzlich mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen kumuliert werden, sofern diese das zulassen. Andere Fördermittel sind jedoch vorrangig auszuschöpfen.
Das neue Energieeffizienzlabel gibt es für Wäschetrockner erst ab 2024. Was gilt hier?
Hier ist bei der Erstellung der Förderrichtlinie ein Fehler unterlaufen. Dieser wird folgendermaßen korrigiert: Für neue Wäschetrockner ist das alte Energieeffizienzlabel entscheidend. Das Neugerät muss die höchste Effizienzklasse (A+++) dieses Labels aufweisen. Für alle anderen Geräte gilt weiterhin die Vorgabe des neuen Effizienzlabels.
Ich finde keine kleinen Kühlschränke, die die Energieeffizienzklasse C oder besser haben. Muss ich mir ein größeres Gerät kaufen, um die Förderbedingungen zu erfüllen?
Nein. Die Verwaltung ist bereits auf dieses Problem aufmerksam gemacht worden. Es liegt selbstverständlich nicht im Sinne der Förderung, dass die Antragsteller zur Einhaltung der Bedingungen ein zu großes Gerät anschaffen. Daher hat sich die Verwaltung entschieden, die folgende Ausnahme zuzulassen:
- Neue Kühlschränke dürfen auch in der neuen Energieeffizienzklasse D liegen. Die vormaligen zusätzlichen Vorgaben für das maximale Kühlvolumen und den maximalen Stromverbrauch entfallen.
- Allerdings sind Kühl-Gefrierkombinationen, bei denen Kühlbereich und Gefrierbereich getrennte Türen haben, nicht von dieser Ausnahme betroffen. Diese Geräte sind bereits in angemessener Auswahl in Klasse C und besser erhältlich.
Wonach entscheidet sich, ob mein Antrag gewährt wird?
Die Stadtverwaltung entscheidet über die Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Förderrichtlinie. Sie vergibt Zuschüsse im Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Antragsunterlagen.
Muss ich bei Antragsstellung schon genau wissen, welches Neugerät ich kaufen will?
Im Antrag zum "Förderbereich 1: Energie sparen" fragt das Antragsformular nach dem Hersteller, der Energieeffizienzklasse und dem Anschaffungspreis des neuen Geräts. Diese Angaben sollen zum einen Ihnen helfen, eine erste Vorstellung davon zu bekommen, welches Gerät Sie sich anschaffen möchten. Zum anderen hilft es der Verwaltung bei der Planung der Mittel. Sie können in der Umsetzung schließlich von den Angaben abweichen, wenn Sie dabei die Förderbedingungen (wie Mindestpreis und Effizienzklasse) beachten.
Darf ich mehr als einen Antrag einreichen?
Pro Haushalt ist ein Antrag je Förderbereich möglich. Das heißt ein Haushalt kann Anträge für maximal drei Fördergegenstände stellen, sofern diese jeweils aus unterschiedlichen Förderbereichen stammen.
Sie dürfen einer anderen Person (z.B. Ihren Eltern) helfen, einen Antrag zu stellen. Sie können dafür Ihre eigene Email-Adresse und Telefonnummer angeben. Allerdings sollten alle anderen Angaben (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) sich auf die Person beziehen, für die der Fördergegenstand bestimmt ist.
Kann ich einen Antrag für eine Wohnung stellen, die ich vermiete?
Ja, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird.
Was bedeutet die Voraussetzung, dass der Fördergegenstand "auf dem Stadtgebiet genutzt wird"?
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung des Klimaschutzes vor Ort. Daher muss der geförderte Gegenstand auch dazu beitragen. Bei festinstallierten Gegenständen wie der Steckersolaranlage oder den Kühl- und Waschgeräten ist die Abgrenzung einfach: Die Geräte müssen in Gronau oder Epe aufgebaut und angeschlossen werden. Lastenfahrräder und Fahrradanhänger sind natürlicherweise bewegliche Gegenstände. Mit diesen dürfen Sie natürlich auch das Stadtgebiet verlassen, in den Urlaub fahren oder ähnliches. Die Gegenstände sollten lediglich ihr "Zuhause" in Ihrem Wohnsitz auf dem Stadtgebiet haben.
Warum soll ich ein Foto einreichen?
Die Fotos dienen der Überprüfung der Richtigkeit der anderen Nachweise, der ordnungsgemäßen Installation und der Vorbeugung von Betrug. Achten Sie bitte darauf, dass der jeweilige Fördergegenstand auf dem Foto vollständig und gut zu erkennen ist.
Darf ich einen Antrag auf eine Steckersolaranlage stellen, wenn ich bereits eine PV-Anlage besitze?
Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings ist es im Sinne des Förderprogramms, möglichst vielen Bürger:innen die Möglichkeit zu geben, an der Energiewende teilzuhaben und ihre Stromrechnung zu reduzieren. Daher würden wir Sie bitten, anderen Antragsteller:innen den Vortritt zu lassen.
Warum werden Steckersolaranlagen nur bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern gefördert?
Steckersolarmodule sind eine Sonderlösung für Verbraucher:innen, die als Mieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen keine Möglichkeit haben, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Wohnhauses zu installieren. Daher hat sich die Stadt entschieden, explizit diesen Bürger:innen mithilfe dieser Förderung die Möglichkeit zu geben, an der Energiewende teilzuhaben. Zudem sollen Steckersolaranlagen als Option für diese Gruppen bekannter gemacht werden. Für Bürger:innen, die ein eigenes Dach zur Verfügung haben, ist eine Dachphotovoltaikanlage meist sinnvoller und inzwischen - auch ohne Förderung - wirtschaftlich attraktiv. Daher hat sich die Stadt dieses Mal gegen eine Förderung dieser entschieden.
Kann ich auch einen Antrag per E-Mail stellen?
Nein. Bitte verwenden Sie die Antragsformulare (siehe unten auf dieser Seite). Anträge per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Was mache ich, wenn ich keinen Drucker/Scanner habe?
Sie können Dokumente auch beispielsweise mit dem Handy abfotografieren. Achten Sie dabei bitte nur darauf, dass die Dokumente dennoch gut leserlich sind.
Ein Drucker ist lediglich für das "Nachweisformular für die sachgerechte Entsorgung eines Altgeräts" erforderlich. Hier können Sie auch auf eine handschriftliche Kopie des Formulars zurückgreifen. Achten Sie dabei darauf, dass es gut leserlich ist und dass alle Bestandteile des Formulars übernommen wurden.
Was verstehe unter "Anschaffungskosten" bei Steckersolaranlagen?
Zu den Anschaffungskosten gehören neben den Kosten für die Module weitere Hardware, ohne die ein Betrieb nicht möglich ist. Zum Beispiel Kabel, Steckdose, Wechselrichter, aber auch Schienen, mit denen die Module befestigt werden.
Zählt eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus automatisch als Zweifamilienhaus?
Nein. Eine Doppelhaushälfte oder auch ein Reihenhaus zählen nicht grundsätzlich als Einfamilienhaus. Eine Förderung kommt nur dann in Frage, wenn sich in der Doppelhaushälfte oder der Reihenhausscheibe zwei abgetrennte Wohnungen befinden. Ausschlaggebend ist zudem, ob die Gebäude auf einem eigenen Grundstück stehen oder nicht. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an die angegebene Ansprechperson.
Rechtliche Hinweise
- Mitarbeiter:innen der Stadt Gronau dürfen nach vorheriger Ankündigung eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.
- Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Richtlinie kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
- Antragsteller:innen sind für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich und haben insbesondere Vorschriften des Denkmalschutzes oder von Gestaltungssatzungen zu beachten.
- Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Gronau. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
- Die Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für die Maßnahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse. Die Stadt Gronau übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden im Zusammenhang mit der Planung, der Aufstellung/Anbringung oder dem Betrieb der Fördergegenstände.