Bodenordnung
Sollen planungsrechtlich als Bauland ausgewiesene Gebiete oder Grundstücke einer baulichen Nutzung zugeführt werden, ist es notwendig, dass die Grundstücke für die bauliche Nutzung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sind Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich.
Die Bodenordnung kann privatrechtlich über notarielle Kauf- und Tauschverträge erfolgen (freiwillige Bodenordnung). Dies setzt voraus, dass sich die Eigentümer untereinander oder mit Käufern über die zu tauschenden oder zu kaufenden Grundstücke oder Grundstücksteile einschließlich des dafür zu vereinbarenden Wertes (Kaufpreis) einig werden.
Das Baugesetzbuch (§§ 45 – 84 BauGB) hält hierfür die folgenden gesetzlichen Verfahren (amtliche Bodenordnung) bereit:
- Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, um unbebaute oder bebaute Grundstücke so umzugestalten, dass auf den neuen Grundstücken die planungsrechtlich festgesetzte öffentliche und private Nutzung rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich vollzogen werden kann.
- Die Vereinfachte Umlegung versucht mittels Flächenaustausch von möglichst wertgleichen Grundstücksteile zwischen benachbarten Grundstücken bzw. die einseitige Zuteilung von Splittergrundstücken eine geordnete Bebauung einschließlich der erforderlichen Erschließung herbeizuführen und zur Beseitigung baurechtswidriger Zustände beizutragen.
In beiden Verfahren wird ein Interessenausgleich unter den beteiligten Grundstückseigentümern sowie zwischen Grundstückseigentümern, Mietern und Pächtern einerseits und der Allgemeinheit andererseits angestrebt. Beide Verfahren werden gegenüber der Enteignung durch ihren überwiegend privatnützigen Charakter abgegrenzt.
Umlegung
- ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren
- garantiert den Fortbestand des Eigentums (keine Enteignung!)
- dient dem gerechten Ausgleich unterschiedlicher Interessen
- löst Konflikte bei der Umsetzung städtebaulicher Planungen
Umlegung schafft
- zweckmäßig geschnittene Grundstücke
- wirtschaftlich nutzbares Bauland
- Vertrauen
- Rechtssicherheit
Umlegung bedeutet
- Erarbeitung und Durchsetzung kompromissfähiger Lösungen
- schnelle Verwirklichung von städtebaulicher Planung
- kostengünstige Baulandmobilisierung
- nachhaltige Stadtentwicklung
- wenig Aufwand für Eigentümer, da komplette Abwicklung durch Geschäftsstelle (Anträge, Grundbucheintragungen, …)