Bebauungsplan Nr. 244 „Vor der Steenkuhle“, Stadtteil Epe

Bebauungsplan Nr. 244 „Vor der Steenkuhle“, Stadtteil Epe

Verfahrensstand: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244 „Vor der Steenkuhle“, Stadtteil Epe, soll das Planungsrecht für ein Wohngebiet im Nordwesten des Stadtteils Epe geschaffen werden.

Das Plangebiet ist ca. 10,7 ha groß und wird von folgenden Straßen begrenzt: Dem Engbrinkkamp im Süden, der Steinfurter Straße im Osten, der Straße Vor der Steenkuhle im Norden und der Bergstraße im Westen. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde erforderlich, da der Planentwurf nach der Veröffentlichung wesentlich geändert wurde. Dies betrifft u.a. eine Reduzierung der Bauflächen zugunsten der Flächen für die Regenrückhaltung und der Maßnahmenflächen zur Grünentwicklung.

Um daher der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem ergänzten Entwurf des Bebauungsplans zu geben, wird in der 

 vom 04.11 bis 04.12.2024 (einschließlich)

die nochmalige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet/Offenlage) durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten. Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Planunterlagen können während der Zeitraums der Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Gronau www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetseite www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Zudem liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Gronau, Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Flur Erdgeschoss zwischen den Räumen 008 und 010, Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können               

                                                    montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

 

                                                                            freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

                                                                                           

eingesehen werden.

Hinweise:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Bekanntmachung im Internet/Offenlage) sowie die Arten umweltbezogener Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 22/2024  vom 25.10.2024 bekanntgemacht.

 Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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