Bebauungsplan Nr. 242 „Sportgebiet Eper Bülten“,Teilbereich I , Stadtteil Epe

Bebauungsplan Nr. 242 „Sportgebiet Eper Bülten“,Teilbereich I , Stadtteil Epe

Verfahrensstand: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Ziel der Planung ist primär, die Schaffung des Planungsrecht für die gemeinsame Sportanlage der Sportvereine  FC Epe 1912 e.V. und TV Westfalia 07 Epe e.V.  am St. Katharinenweg. Für die erneute Veröffentlichung des Planentwurfs ist der Geltungsbereich reduziert worden. Er umfasst nunmehr den Bereich der neuen Sportanlage, deren Anbindung an die Nienborger Straße sowie die die Flächen des Reit-, Fahr- und Zuchtvereins Epe am Nienborger Damm.

Um der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem Entwurf des Bebauungsplans zu geben, wird in der Zeit

 vom 27.01. bis zum 28.02.2025 (einschließlich)

die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet/Offenlage) durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten. Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Planunterlagen können während der Zeitraums der Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Gronau www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetseite www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Zudem liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Gronau im Flur des Erdgeschosses (zwischen den Räumen 008 und 010) der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können

montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

 freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

 eingesehen werden.

Hinweise:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Bekanntmachung im Internet/Offenlage) sowie die Arten umweltbezogener Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 02/2025 vom 16.01.2025 ortsüblich bekanntgemacht.

 Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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