Bebauungsplan Nr. 190 „Markenfort“, Stadtteil Gronau

Bebauungsplan Nr. 190 „Markenfort“, Stadtteil Gronau

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 190 „Markenfort“, Stadtteil Gronau soll Planungsrecht für ein Wohngebiet in dem Bereich nordöstlich der Gildehauser Straße geschaffen werden. Hier soll zukünftig ein Mix an Wohnformen und Wohnungen entstehen. So wird es neben Flächen für Einfamilienhäuser auch Angebote für den Geschoßwohnungsbau geben.

Nach Durchführung der frühzeitigen Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurden mittlerweile die Umweltprüfung durchgeführt, die artenschutzrechtliche Bewertung vorgenommen und auf dieser Grundlage der Planentwurf des Bebauungsplans erarbeitet.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem ergänzten Entwurf des Bebauungsplans zu geben, wird in der Zeit 

 vom 05.07. bis 16.08.2024 einschließlich

die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet/Offenlage) durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten. Der Entwurf des Bebauungsplans und die dazugehörigen Planunterlagen können während der Zeitraums der Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Gronau www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetseite www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Zudem liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Gronau im Flur des Erdgeschosses der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können 

montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

 freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

 eingesehen werden.

Hinweise:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Bekanntmachung im Internet/Offenlage) sowie die Arten umweltbezogener Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 28.06.2024 bekanntgemacht.

 Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

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