6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Zollstraße“, Stadtteil Gronau 

 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südlich der Zollstraße“, Stadtteil Gronau 

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 09.03.2022 hat der Rat der Stadt Gronau die Aufstellungsbeschlüsse für die die 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: „Südlich der Zollstraße“) und den Bebauungsplan Nr. 52 „Wohnquartier Innenstadt-West“, Stadtteil Gronau. Hiermit sollen für den Bereich einer innerstädtischen Freifläche westlich der Pfarrer-Reukes-Straße die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Nutzung geschaffen werden. Entstehen soll an dieser Stelle ein zentrumsnahes Wohnquartier mit einem Mix an Wohnformen und einem attraktiven Wohnumfeld.


Die Änderung des Flächennutzungsplans ist für Teilflächen erforderlich, um die Festsetzung eines Wohngebietes im Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können.

Nach Durchführung der frühzeitigen Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Jahre 2022 wurden mittlerweile die Umweltprüfung durchgeführt, eine artenschutzrechtliche Maßnahmenplanung erstellt und die Planentwürfe für die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan erarbeitet.

Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans zu geben, wird in der Zeit 

 vom 05.07. bis 16.08.2024 (einschließlich)

die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung im Internet/Offenlage) durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans und die dazugehörigen Planunterlagen können während der Zeitraums der Veröffentlichung über die Homepage der Stadt Gronau www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren sowie über die Internetseite www.uvp.nrw.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Zudem liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Gronau im Flur des Ergeschosses der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung, Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können


 montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie

 freitags von 8.00 - 12.30 Uhr

eingesehen werden.


Hinweise:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Die Stellungnahmen sollen der Stadt Gronau elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung kann die E-Mail Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Bekanntmachung im Internet/Offenlage) sowie die Arten umweltbezogener Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 28.06.2024  bekanntgemacht.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.

 

 Planungsunterlagen:

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