112. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau für den Bereich „Windenergiegebiet Am Berge“, Stadtteil Epe
Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
In seiner Sitzung am 21.02.2024 hat der Rat der Stadt Gronau den Aufstellungsbeschluss für den im Betreff genannten Bauleitplan gefasst. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Windkraftanlagen.
Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information, Äußerung und Erörterung zu den Vorentwürfen der Bauleitpläne zu geben, wird in der Zeit
vom 02.01. bis zum 02.02.2025 (einschließlich)
die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten und zudem aufgefordert, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern
Die Planunterlagen liegen bei der Stadtverwaltung Gronau in der Nebenstelle Planen, Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadtplanung (Flur Erdgeschoss zwischen den Räumen 008 und 010), Grünstiege 64, 48599 Gronau, aus und können
montags - donnerstags von 8.00 - 16.00 Uhr sowie
freitags von 8.00 - 12.30 Uhr
eingesehen werden.
Die Vorentwürfe der Bauleitpläne können ferner über die Homepage der Stadt Gronau unter dem Pfad:
www.gronau.de à Leben in Gronau à Stadtplanung und Stadtentwicklung à Bauleitplanung à Bebauungspläne im Verfahren
sowie über die Internetadresse www.uvp.nrw.de abgerufen werden.
Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Hierzu kann die Mail-Adresse beteiligung_461@gronau.de genutzt werden.
Der Aufstellungsbeschluss und der der Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im
Amtsblatt Nr. 26/2024 vom 20.12.2024 bekanntgemacht.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Planung können Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen.