Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Gronau
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Gronau wurde erstmalig im Jahr 2010 aufgestellt und in den Jahren 2012 und jeweils themenbezogen geändert. Um einerseits seitdem eingetretene Änderungen der rechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen und anderseits das Konzept an strukturelle Entwicklungen anzupassen, soll es nunmehr grundlegend neu gefasst werden.
Was ist ein Einzelhandelskonzept?
Einzelhandelskonzepte sollen dazu beitragen attraktive Stadt- und Ortsteilzentren zu erhalten und zu entwickeln sowie eine ausgewogene Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, indem sie in der Hauptsache geeignete Standortbereiche für den großflächigen Einzelhandel (d.h. Betriebe mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche) bestimmen.
Sie werden in der Regel durch sachkundige Gutachter erstellt und enthalten Empfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung und –steuerung. Erst wenn sich der Rat diese Empfehlungen zu eigen macht und Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließt, wird es Richtschnur für kommunales Handeln.
Welche Wirkung hat das Einzelhandelskonzept?
Das Einzelhandelskonzept bzw. dessen Inhalte sind nicht unmittelbar wirksam bzw. verbindlich. Als sog. informelles Planungsinstrument bedarf es standortbezogen der Umsetzung in Bebauungsplänen, die verbindliche Vorgaben für jedermann enthalten.
Das Konzept ist aber Richtschnur für die Planungsentscheidungen des Rates. Die Rechtsprechung spricht hier von einer Abwägungsdirektive, also einer Selbstbindung des Rates, von der er nur in begründeten Ausnahmen abweichen kann, da das Konzept ansonsten seine Wirkung verliert.
Was sind die wesentlichen Bestandteile des Einzelhandels-konzepts?
Erster wesentlicher Baustein eines Einzelhandelskonzepts ist zunächst die Erfassung der vorliegenden Versorgungssituation innerhalb der zu untersuchenden Stadt sowie die Analyse der demografischen Rahmendaten (Bevölkerungsentwicklung) und einzelhandelsrelevanten Grundlagen (bspw. Kaufkraft und deren Bindung).
Auf dieser Grundlage werden zentrale Versorgungsbereiche festgelegt, die möglichst eine ausgewogene Versorgungsstruktur im gesamten Stadtgebiet gewährleisten sollen. Solche zentralen Versorgungsbereiche sind natürlich die Stadtteilzentren in Gronau und Epe, aber auch sonstige Einzelhandelsschwerpunkte, die eine Versorgungsfunktion für ihr Umfeld wahrnehmen. Bei Letzteren liegt der Schwerpunkt in der Regel auf der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Drogeriewaren), weshalb diese Bereiche auch als Nahversorgungszentren bezeichnet werden.
Grundsätzlich soll sich die Einzelhandelsentwicklung innerhalb dieser zentralen Versorgungsbereiche vollziehen. Aus diesem Grund ist das Einzelhandelskonzept auch die Grundlage dafür, Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben an solchen Stellen auszuschließen, die geeignet wären, die zentralen Versorgungsbereiche in ihrem Bestand oder ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu beeinträchtigen.
Darüber hinaus ist es üblich, im Einzelhandelskonzept eine ortsspezifische Sortimentsliste zu bestimmen, welche die zukünftige Zulässigkeit der angebotenen Sortimente innerhalb der jeweiligen Bereiche definiert. Die Festlegung dieser Sortimente sollte dabei ortsspezifisch sein, um den lokalen Anforderungen gerecht zu werden sowie dafür Sorge zu tragen, dass sich potenzielle Neuansiedlungen in diesen Bereichen sinnvoll in den Bestand einfügen.
Inhalte der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Gronau
Das Einzelhandelskonzept als Grundlage der planerischen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Gronau hat sich grundsätzlich bewährt.
Dies betrifft bspw. die Vorgaben hinsichtlich der Beschränkung der Zulässigkeit der sog. innenstadtrelevanten Sortimente wie Textilien und Schuhe auf die das Hauptzentrum Gronau und das Stadtteilzentrum Epe.
Gegenstand der Fortschreibung ist daher im Wesentlichen eine Neubewertung der Nahversorgungszentren und der wohnortnahen Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs insgesamt.
Hierzu schlagen die Gutachter verschiedene Anpassungen vor, die im Zwischenbericht erläutert werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Da Einzelhandelskonzepte keine unmittelbare Verbindlichkeit entfalten, werden sie nicht in formellen Verfahren aufgestellt. Dennoch hat es sich als zweckmäßig und sinnvoll erwiesen, sowohl die Öffentlichkeit, die lokalen Einzelhandelsverbände als auch die relevanten Behörden im Zuge der Erarbeitung zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Hierdurch können wertvolle Hinweise und Anregungen für die finale Bearbeitung des Konzepts gewonnen und die Akzeptanz der anschließenden planerischen Umsetzung gesteigert werden.
Es können daher bis zum 26. Juni 2020 Stellungnahmen und Anregungen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts abgegeben werden.
Für Rückfragen und weitergehende Erläuterungen steht im Übrigen das Team des Fachdienstes Stadtplanung gerne zur Verfügung.