Restmüllbehältertausch

Restmülltonnen: Änderungen ab dem 01.01.2024

Die Stadt Gronau führt zum 01.01.2024 ein neues System für die Abfuhr der Restmüllbehälter ein. Bisher stehen die Restmüllbehälter im Eigentum der Bürger:innen. In Zukunft werden die Restmüllbehälter von der Stadt gestellt. Diese neuen Restmüllbehälter sind mit einem „Chip“ (Transponder) ausgestattet. Der Chip besitzt ein Identifikationssystem. Mit Hilfe dieses Systems können die Abfallbehälter eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass nur angemeldete Behälter zu den jeweiligen Touren geleert werden. 

Ab dem 1. Januar 2024 ändern sich zudem die Intervalle für die Abfuhr der Restmülltonnen. Bereits im Juli 2023 wurden die Gronauer Bürger:innen angeschrieben, um über die Änderungen zum Thema „Restmüll“ zu informieren. Aufgrund der vielen Rückmeldungen hat der Rat der Stadt Gronau (Westf.) am 27.09.2023 eine aktuelle Änderung der Abfallsatzung beschlossen.

Der Abfuhrrhythmus der Restmüllbehälter wird ab dem 01.01.2024 von einer zweiwöchentlichen Leerung auf eine vierwöchentliche Leerung umgestellt. Infolge des neuen Abfuhrrhythmus benötigen viele Haushalte eine größere Restmülltonne. Dieses nimmt die Stadt Gronau zum Anlass, den Bürger:innen neue Restmüllbehälter ab dem 01.01.2024 zur Verfügung zu stellen. Gibt es zukünftig Änderungen in einem Haushalt, z.B. durch die Geburt eines Kindes oder den Einzug oder Auszug eines Familienangehörigen, wird den Bürger:innen ein entsprechender Restmüllbehälter auf Anforderung von der Stadt Gronau zur Verfügung gestellt. Somit wird der kostenfreie Austausch der Restmüllbehälter für die Bürger:innen vereinfacht.

Neu beschlossen wurde auch die 60-Liter-Restmülltonne.

Das Mindestbehältervolumen beim Restmüll ist aufgrund des aktuellen Ratsbeschlusses vom 27.09.2023 auf 7,5 Liter pro Person pro Woche festgesetzt worden. Somit ergibt sich gegenüber der langjährigen „alten“ Regelung kein Unterschied – auch hier waren 7,5 Liter pro Person und Woche vorgesehen.

Folgende Behältergrößen stehen zur Verfügung: 

  • 60 Liter
  • 80 Liter
  • 120 Liter
  • 240 Liter
  • 1.100 Liter

Das Mindestvolumen für den Restmüll beträgt wie bisher 7,5 Liter pro Person und Woche. Bei der Berechnung des Mindestvolumens steht nicht immer für die errechnete Literzahl eine „passende“ Größe zur Verfügung. Aufgrund der degressiven Gebühr ist es günstiger, eine größere Restmülltonne zu nehmen als zwei kleinere Behälter (die Gebühr für eine 240-Liter Restmülltonne wird niedriger sein als die Gebühr für zwei 120-Liter Restmülltonnen). Deshalb wird der nächstgrößere Behälter vorgeschlagen. Bei den Gebühren handelt es sich um Jahresgebühren.

Nachfolgend finden Sie das Antragsformular:

Antragsformular für Restmüllbehälter (PDF)

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