Bürgerentscheid zur Abfallentsorgung am 14. Juli 2024

Bürgerentscheid

Bürgerentscheid zur Abfallentsorgung

Am Sonntag, den 14. Juli 2024, werden rund 40.000 abstimmungsberechtigte Gronauerinnen und Gronauer per Brief- und Urnenabstimmung darüber entscheiden, ob die am 27. September 2023 im Rat beschlossene Abfallentsorgungssatzung wieder rückgängig gemacht wird.

Alle Informationen zum Bürgerentscheid, die Begründungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie von den im Rat vertretenen Fraktionen werden in einem Informationsheft zusammengetragen. Dieses Heft wird mit der Wahlbenachrichtigungskarte allen Gronauerinnen und Gronauer zugesandt, die abstimmungsberechtigt sind.


Grafik Termin des Bürgerentscheids

Sonntag, 14. Juli

Die Abstimmungsräume sind am Wahltag von
8 bis 18 Uhr geöffnet. Bei der Stimmabgabe per Brief muss der Stimmbrief so rechtzeitig abgegeben oder übersendet werden, dass er dem Bürgermeister (Wahlbüro, Neustr. 31, 48599 Gronau) am Wahltag bis spätestens 16 Uhr zugeht.

Die Frage des Bürgerbegehrens

Sind Sie dafür, dass entgegen der Beschlüsse des Rates der Stadt Gronau (Westf.) vom 10.05.2023 und 27.09.2023 die Abfallentsorgungssatzung dahingehend geändert wird, dass

  • die Restmüllbehälter („graue Tonnen“) nicht mehr alle 4 Wochen, sondern wie bis zum 31.12.2023 wieder alle 2 Wochen geleert werden und
  • für die Abfallentsorgung auch wieder Restmüllbehälter in den Größen von 50 Litern zugelassen werden sowie mindestens ein 50 Liter Restmüllbehälter vorgehalten werden muss und
  • die Grundstückseigentümer wieder ihre eigenen und zuvor selbst beschafften Restmüllbehälter (50 Liter - 240 Liter) für die Abfallentsorgung benutzen dürfen sowie wieder für die Beschaffung und Unterhaltung der Restmüllbehälter verantwortlich sind?

Was mein Kreuz bedeutet:

Grafik "Ja-Stimme" Bürgerentscheid

Änderung der Abfallentsorgung

Ich unterstütze das Bürgerbegehren und stimme für eine Änderung der Abfallentsorgungssatzung.

Grafik "Nein-Stimme" Bürgerentscheid

Keine Änderung! 

Ich lehne das Bürgerbegehren ab und möchte, dass die Abfallentsorgung für die Restmülltonnen so bleibt, wie seit  dem 01.01.2024.


Das Informationsheft

Alle Informationen zum Bürgerentscheid sowie die Begründungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie der im Rat vertretenen Fraktionen sind zusammengetragen worden.

Dieses Heft wurde zusammen mit den Abstimmungsbenachrichtigungen an alle abstimmungsberechtigten Gronauerinnen und Gronauer zugestellt.

Zum Download

So läuft die Abstimmung: 

Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 14. Juli 2024, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. In dieser Zeit können die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gronau ihre Stimme in den zwei Wahllokalen (Wirtschaftszentrum Gronau und Eper Amtshaus) in Gronau und Epe abgeben. Ab Mitte Juni ist eine Abgabe der Stimme per Brief möglich. Persönliche Briefwahl ist auch in einem der beiden Wahlbüros möglich:

Wahlbüro Gronau

Terrassenhaus, Konrad-Adenauer-Straße 47-49

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr 
Freitag: 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Wahlbüro Epe

Eper Amtshaus, Agathastraße 39

Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr 
Freitag: 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Abstimmung per Brief

Wenn Sie per Brief abstimmen möchten, müssen Sie einen Stimmschein beantragen. Dies kann auf folgenden Wegen erfolgen:

  • QR-Code: Auf der Abstimmungsbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, über den die Briefwahl beantragt werden kann (unsere Empfehlung).
  • Online: Über den folgenden Link können Sie die Briefwahl online beantragen: Online-Beantragung.
  • Per E-Mail: Senden Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, Ihrer Adresse und Ihrem Geburtsdatum an wahlen@gronau.de.
  • Postalisch: Nutzen Sie das Formular auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung und senden Sie es per Post.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach der Beantragung zugeschickt. Sie können aber auch persönlich in einem der beiden Wahlbüros wählen.

Bei der Stimmabgabe per Brief muss der Stimmbrief so rechtzeitig abgegeben oder übersendet werden, dass er dem Bürgermeister (Wahlbüro, Neustr. 31, 48599 Gronau) am Wahltag bis spätestens 16 Uhr zugeht.


Grafik Kostenschätzung Bürgerentscheid

Kostenschätzung

Für den Fall, dass der Bürgerentscheid zugunsten des Antrags ausfällt, kommen auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gronau Kosten in Höhe von 1.808.610 Euro zu. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten des Entsorgungsdienstleisters und denen der Stadt Gronau. 

Kosten des Entsorgungsdienstleisters für:

Kosten der Stadt Gronau für:


Fragen und Antworten zur Wahl:

  • Was ist ein Bürgerentscheid? 

    Ein Bürgerentscheid ist eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine konkrete Frage, deren Ergebnis die Wirkung eines Ratsbeschlusses hat. Es wird somit eine Form der direkten Demokratie durch die unmittelbare Beteiligung an der Entscheidung ermöglicht. 

    Der Bürgerentscheid folgt auf das Bürgerbegehren, falls die nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Warum gibt es einen Bürgerentscheid? 

    Am 10.05.2023 und 27.09.2023 wurden in der Sitzung des Rates die Beschlüsse über die 1. und 2. Änderung zur Abfallentsorgungssatzung gefasst. 

    Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens teilten fristgerecht mit, dass die Durchführung eines Bürgerbegehrens beabsichtigt ist. Die Vorprüfung über die Zulässigkeit gem. § 26 Abs. 2 S. 7 GO NRW wurde in der Sitzung des Rates vom 20.03.2024 auf Antrag der Initiatoren durchgeführt und bestätigt.

    Am 15.04.2024 wurden 4.125 gültige Unterschriften eingereicht. Daraufhin stellte der Rat in seiner Sitzung vom 24.04.2024 die Erfüllung bzw. Überschreitung des erforderlichen Unterschriftenquorums von 2.693 als letzte Voraussetzung fest. 

    Inhaltlich entsprach der Rat dem Bürgerbegehren nicht, sodass nach § 26 Abs. 6 der GO NRW innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen ist.

  • Weshalb kam es zur Änderung der Abfallentsorgung?

    Diese Frage stellte sich die Verwaltung der Stadt Gronau im Winter 2022/23. Da nämlich wurden die Weichen bezüglich der Abfallentsorgung für die Zukunft gestellt. Der Grund: Der damals geltende Abfallentsorgungsvertrag mit der Firma Stenau lief zum 31. Dezember 2023 aus. Ergo musste die Entsorgungsdienstleistung neu vergeben werden. Im Vorfeld der Ausschreibung haben Verwaltung und Politik beraten, was an den Abfallentsorgungsleistungen geändert werden soll. Letztendlich hat der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz die Änderungen beschlossen. Im Rahmen der Ausschreibung fiel die Wahl auf die Firma Stenau Entsorgung. 

  • Warum ist die Frage so kompliziert formuliert?

    Die Frage, die hier zur Abstimmung steht, darf nicht durch die Verwaltung ausgesucht werden. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens haben die Aufgabe, eine Frage zu formulieren, die die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Es handelt sich hier um ein kassatorisches Bürgerbegehren, also eines, dass sich gegen einen konkreten Ratsbeschluss richtet. Im konkreten Fall muss sich die Frage, die zur Abstimmung steht, also gegen die Beschlüsse des Rates vom 10. Mai 2023 und 27. September 2023 richten. Die Verwaltung hat die Initiatoren des Bürgerbegehrens dahingehend beraten, wie die zur Abstimmung stehende Frage formuliert werden kann. Gemeinsam mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhalten alle Gronauerinnen und Gronauer, die abstimmungsberechtigt sind, ein Informationsheft. 

  • Wer ist stimmberechtigt?

    Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids auch zu Kommunalwahlen wahlberechtigt wäre. 

    Darunter fallen alle Deutschen (im Sinnes von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) sowie Bürgerinnen und Bürger mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung (28.06.2024) im Gemeindegebiet der Stadt Gronau ihre Wohnung haben, (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebiet haben) und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (vgl. § 4 und 5 der Satzung der Stadt Gronau für die Durchführung von Bürgerentscheiden). 


Wann ist das Bürgerbegehren erfolgreich?

Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in einer Gemeinde mit über 50.000 Einwohner:innen 15% der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl beträgt  -  in Gronau sind dies aktuell 5.771 Stimmen. 

  • Mehr Informationen zur Mehrheit → 

    Wird diese Mehrheit nicht erreicht oder stimmt die Mehrheit der Wahlberechtigten gegen das Bürgerbegehren, ist es abgelehnt. Der Landesbetrieb „IT-NRW“ hat am 21.06.2024 die neuen Zahlen veröffentlicht. Demnach beträgt die Bevölkerung in Gronau (Stand 31.12.2023) 50.151 Einwohner:innen.

    Somit sind 15 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl (5.771 Stimmen) für eine Mehrheit erforderlich.  Sind es weniger oder stimmen mehr Bürger:innen mit „Nein“ als mit „Ja“, ist das Bürgerbegehren abgelehnt. 

    Da ein Bürgerentscheid einen Ratsbeschluss ersetzt, will der Gesetzgeber durch das erforderliche Quorum sicherstellen, dass es eine Mindestbeteiligung am Bürgerentscheid gibt. Vor Ablauf von zwei Jahren kann dieser nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. 


Übersicht Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen, die gegen das Bürgerbegehren gestimmt haben. 

Übersicht Tabelle Stimmempfehlung der Fraktionen zum Bürgerentscheid














 



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