Förderbereich 3: Energie erzeugen

  • Leistungsbeschreibung

    Im Hinblick auf ihre Klimaschutzbestrebungen sowie die andauernde Energiekrise ist die Stadt Gronau bestrebt, ihre Bürger:innen zu Energiesparmaßnahmen zu motivieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

    Zu diesem Zweck stellt die Stadt Gronau im Programmjahr 2024 den Umwelt- und Klimaschutzfonds in Höhe von 120.000 Euro als Bürgerförderprogramm zur Verfügung. Auf diese Weise können Klima- und Umweltschutz-Aktivitäten im Stadtgebiet angeregt und unterstützt werden. Die Stadt leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet.

    Der Förderbereich 3 "Energie erzeugen" beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von 200 € pro Modul für maximal zwei Module bei der Anschaffung einer Steckersolaranlage ("Balkonkraftwerk")


    Wie stelle ich einen Antrag?

    Bei der Antragsstellung sind folgende Punkte zu beachten:

    • Der Förderantrag ist zwingend vor der Anschaffung zu stellen.
    • Einen Antrag können Sie ausschließlich über die für den jeweiligen Förderbereich zur Verfügung gestellten Onlineformulare stellen. Anträge per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
    • Der Kauf ist je nach Förderbereich innerhalb eines bzw. zwei Monaten nach Eingang der Bewilligung durch digitale Vorlage der Rechnung bei der Stadt nachzuweisen. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Antragssteller:innen drei bzw. sechs Monate Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
    • Die Nachweise reichen Sie bitte ebenfalls ausschließlich über das zugehörige Formular ein. Nachweise werden nicht per E-Mail entgegengenommen.
    • Die Weiterleitung zu den Antrags- und Nachweisformularen finden Sie unten auf dieser Seite.


    Rechtliche Hinweise:

    • Mitarbeiter:innen der Stadt Gronau dürfen nach vorheriger Ankündigung eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.
    • Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Richtlinie kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
    • Antragsteller:innen sind für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich und haben insbesondere Vorschriften des Denkmalschutzes oder von Gestaltungssatzungen zu beachten.
    • Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Gronau. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
    • Die Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für die Maßnahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse. Die Stadt Gronau übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden im Zusammenhang mit der Planung, der Aufstellung/Anbringung oder dem Betrieb der Fördergegenstände.
  • Erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

    • Leistung der geplanten Anlage (in kWp)
    • Investitionskosten gemäß Angebot (vom Händler oder aus dem Internet)
    • Eigentumsverhältnis (Eigentum oder Miete)
    • Für Vereine: Adresse des Standorts der Anlage
    • Einverständniserklärung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin
  • Voraussetzung

    Förderbedingungen

    Förderbereich 3: Energie erzeugen

    Gefördert werden Steckersolarmodule (oder auch „Balkonkraftwerk“), die

    • ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
    • über einen Wielandstecker verfügen und in eine vom Fachbetrieb verbaute Einspeisesteckdose direkt in das Hausnetz einspeisen.
    • mit einem Wechselrichter ausgestattet sind, dessen Anschlussleistung 800 Watt nicht übersteigt oder auf diese Leistung gedrosselt wurde. Das schließt bereits vorhandene Anlagen ein.
    • ordnungsgemäß unterhalten und mindestens für eine Dauer von fünf Jahren betrieben werden.
    • die gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) erfüllen.
    • Maßgebend ist die aktuell geltende Rechtslage: Homepage der Bundesnetzagentur

    Wer kann einen Antrag stellen?

    Antragsberechtigt sind

    • Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Gronau sowie Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Gronau, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird.
    • natürliche Personen und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Gronau.

    Pro Haushalt bzw. gemeinnützigem Verein ist ein Antrag je Förderbereich möglich.

  • Verfahrensablauf

    Schritt für Schritt zur Förderung:

    1. Überprüfen Sie, dass Ihr Vorhaben den Fördervorgaben entspricht.
    2. Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Antragsformular auf dieser Seite. (Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung.)
    3. Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann je nach Antragsaufkommen einige Zeit dauern. Wir bitten daher um etwas Geduld. 
    4. Die zuständigen Mitarbeiterinnen prüfen den Antrag und die Verfügbarkeit der Fördermittel. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
    5. Innerhalb eines Monats (Förderbereich 1 und 2) bzw. innerhalb von zwei Monaten (Förderbereich 3 und 4) nach Eingang der Bewilligung ist der Kauf durch die digitale Vorlage der Rechnung nachzuweisen. Dies erfolgt über das Nachweisformular. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Sie insgesamt drei Monate (Förderbereiche 1 und 2) bzw. sechs Monate (Förderbereich 3 und 4) Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
    6. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung der für den Fördergegenstand vorzulegenden Nachweise auf Grundlage des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Gronau.
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende