Förderbereich 2: Mobil sein
Leistungsbeschreibung
Im Hinblick auf ihre Klimaschutzbestrebungen sowie die andauernde Energiekrise ist die Stadt Gronau bestrebt, ihre Bürger:innen zu Energiesparmaßnahmen zu motivieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.
Zu diesem Zweck stellt die Stadt Gronau im Programmjahr 2024 den Umwelt- und Klimaschutzfonds in Höhe von 120.000 Euro als Bürgerförderprogramm zur Verfügung. Auf diese Weise können Klima- und Umweltschutz-Aktivitäten im Stadtgebiet angeregt und unterstützt werden. Die Stadt leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet.
Der Förderbereich 2 "Mobil sein" beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von maximal 50% bei Anschaffung eines Lastenrads (elektrisch bis 1000 €; nicht elektrisch bis 500 €) oder eines Fahrradanhängers (bis 150 €).
Wie stelle ich einen Antrag?
Bei der Antragsstellung sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Förderantrag ist zwingend vor der Anschaffung zu stellen.
- Einen Antrag können Sie ausschließlich über die für den jeweiligen Förderbereich zur Verfügung gestellten Onlineformulare stellen. Anträge per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
- Der Kauf ist je nach Förderbereich innerhalb eines bzw. zwei Monaten nach Eingang der Bewilligung durch digitale Vorlage der Rechnung bei der Stadt nachzuweisen. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Antragssteller:innen drei bzw. sechs Monate Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
- Die Nachweise reichen Sie bitte ebenfalls ausschließlich über das zugehörige Formular ein. Nachweise werden nicht per E-Mail entgegengenommen.
- Die Weiterleitung zu den Antrags- und Nachweisformularen finden Sie unten auf dieser Seite.
Rechtliche Hinweise:
- Mitarbeiter:innen der Stadt Gronau dürfen nach vorheriger Ankündigung eine Vor-Ort-Prüfung durchführen.
- Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Richtlinie kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
- Antragsteller:innen sind für die Einhaltung privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich und haben insbesondere Vorschriften des Denkmalschutzes oder von Gestaltungssatzungen zu beachten.
- Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Gronau. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
- Die Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für die Maßnahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse. Die Stadt Gronau übernimmt keine Haftung für jedwede Schäden im Zusammenhang mit der Planung, der Aufstellung/Anbringung oder dem Betrieb der Fördergegenstände.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Was möchten Sie anschaffen? (elektrisches Lastenrad, Lastenrad, Fahrradanhänger)
- Hersteller des Rads/Anhängers
- Traglast (mindestens 35 kg)
- Anschaffungspreis
Voraussetzung
Förderbedingungen
Förderbereich 2: Mobil sein
Gefördert werden Lastenfahrräder / Fahrradanhänger, die
- die erforderliche Mindesttraglast von 35 kg zusätzlich zum/zur Fahrer:in erfüllen.
- ausschließlich privat bzw. für Vereinszwecke genutzt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind
- Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Gronau sowie Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Gronau, sofern der Fördergegenstand auf dem Stadtgebiet genutzt wird.
- natürliche Personen und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Gronau.
Pro Haushalt bzw. gemeinnützigem Verein ist ein Antrag je Förderbereich möglich.
Verfahrensablauf
Schritt für Schritt zur Förderung:
- Überprüfen Sie, dass Ihr Vorhaben den Fördervorgaben entspricht.
- Stellen Sie Ihren Antrag mit dem Antragsformular auf dieser Seite. (Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung.)
- Anschließend wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann je nach Antragsaufkommen einige Zeit dauern. Wir bitten daher um etwas Geduld.
- Die zuständigen Mitarbeiterinnen prüfen den Antrag und die Verfügbarkeit der Fördermittel. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Innerhalb eines Monats (Förderbereich 1 und 2) bzw. innerhalb von zwei Monaten (Förderbereich 3 und 4) nach Eingang der Bewilligung ist der Kauf durch die digitale Vorlage der Rechnung nachzuweisen. Dies erfolgt über das Nachweisformular. Für die Einreichung der restlichen Nachweise haben Sie insgesamt drei Monate (Förderbereiche 1 und 2) bzw. sechs Monate (Förderbereich 3 und 4) Zeit. Ansonsten verfällt der Anspruch.
- Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung der für den Fördergegenstand vorzulegenden Nachweise auf Grundlage des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Gronau.
Anträge / Formulare