Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Leistungsbeschreibung
Das Sozialministerium NRW initiierte den Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“, um Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen zu unterstützen. Mit dem Härtefallfond werden bedürftige Familien unterstützt, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, die sich aber in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden.
Der Maßstab für die Bedürftigkeit ist der existenzsichernde Bedarf nach SGB II / SGB XII zuzüglich eines 20%-igen Aufschlags.
Was wird gefördert?
Neben der Erstattung der Kosten für die gemeinsame Mittagsverpflegung in der Schule, Kita oder Kindertagespflege können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt mit bis zu 150 € bezuschusst werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft sind.
Wer kann die Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten?
Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten sowie die Mitarbeitenden der besuchten Einrichtung des Kindes/des Jugendlichen, sowie volljährige Schüler:innen selbst.
Bis wann müssen die Leistungen beantragt werden? Welche Ausschlussfristen gibt es?
Es bestehen keine generellen Ausschlussfristen. Das einzig beschränkende Element ist die Verfügbarkeit von Fördermitteln in ausreichender Höhe der Bezirksregierung.
Nur bei Anträgen, die bis zum 30. September vorliegen, ist eine zeitnahe Prüfung und Bearbeitung möglich.
Bei Anträgen, die später eingehen, ist ggf. erst eine Bewilligung ab dem 1. Januar des Folgejahres möglich. Die Stadt Gronau ist hierbei von den bewilligten Fördermitteln des Landes NRW abhängig, welche kalenderjahrweise zur Verfügung gestellt und ausschließlich für das laufende Kalenderjahr ausgezahlt werden können. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Eine Auszahlung des Geldes erfolgt erst nach Bewilligung der Fördermittel von der Bezirksregierung.
Anträge wirken auf den 1. des Monats zurück.
Rechtsgrundlage
Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“. Die Richtlinie gilt zunächst bis zum 31.07.2025.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Verdienst-/Gehaltsabrechnung
- sonstiges Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Zinsen, Kindergeld, Unterhalt, Weihnachts-/Urlaubsgeld)
- Nachweis über die Höhe der Miete (kein Kontoauszug)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweis über Heiz-/Strom-/Wasserkosten
- ggf. Nachweis über Grundbesitzabgaben
- Nachweis über Hausrat-/Haftpflichtversicherung
- Nachweis über zu zahlenden Unterhalt
- Nachweis über zu zahlende Kredite
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Nachweis über erhöhte Kosten bei gesundheitlicher Beeinträchtigung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
Anträge / Formulare