Adoptionen
Leistungsbeschreibung
Annahme einer Person als Kind. Es ist grundsätzlich zwischen der Annahme Minderjähriger und der Annahme volljähriger zu unterscheiden. Der Kreis Borken betreibt zusammen mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau eine gemeinsame Adoptionsvermittlung. Weiterführende Informationen erhalten Sie über den
Kreis Borken
Fachbereich Jugend und Familie
Burloer Straße 93
46325 Borken
Tel.: +49 2861 681-5434 oder 5440
Mail: info@kreis-borken.de
und unter folgendem Link: Adoptionsvermittlung
Rechtsgrundlage
§ 1741 ff BGB
§ 1767 ff BGB