Adoptionen

  • Leistungsbeschreibung

    Annahme einer Person als Kind. Es ist grundsätzlich zwischen der Annahme Minderjähriger und der Annahme volljähriger zu unterscheiden. Der Kreis Borken betreibt zusammen mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau eine gemeinsame Adoptionsvermittlung. Weiterführende Informationen erhalten Sie über den

    Kreis Borken

    Fachbereich Jugend und Familie 

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Tel.: +49 2861 681-5434 oder 5440

    Mail: info@kreis-borken.de


    und unter folgendem Link: Adoptionsvermittlung


  • Rechtsgrundlage

    § 1741 ff BGB

    § 1767 ff BGB


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende