Nachbeurkundung

  • Leistungsbeschreibung

    1. Leistungsgegenstand

    Die Nachbeurkundung umfasst die nachträgliche Beurkundung eines Personenstandsfalls, der im Ausland eingetreten ist. Diese kann die Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder den Tod einer Person betreffen, wenn die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.


    2. Zielgruppe

    Die Leistung richtet sich an:

    • Deutsche Staatsangehörige, deren Personenstandsfälle im Ausland eingetreten sind.
    • Personen, die im Ausland geboren wurden und deren Eltern oder ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Personen, die im Ausland geheiratet haben und einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
    • Deutsche Staatsangehörige, deren Lebenspartner oder Familienangehörige im Ausland verstorben sind.
  • Rechtsgrundlage

    Die rechtlichen Grundlagen für die Nachbeurkundung sind im Personenstandsgesetz (PStG) und der Personenstandsverordnung (PStV) geregelt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Zur Beantragung der Nachbeurkundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Geburtsurkunde (bei Nachbeurkundung einer Geburt)
    • Heiratsurkunde oder Eheurkunde (bei Nachbeurkundung einer Eheschließung)
    • Sterbeurkunde (bei Nachbeurkundung eines Todesfalls)
    • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Personalausweis, Reisepass)

    ggf. weitere Dokumente zur Identitäts- und Staatsangehörigkeitsprüfung

  • Kosten

    Für die Nachbeurkundung fallen folgende Gebühren an:

    • 99 € Bearbeitungsgebühr für die Prüfung und Eintragung des Personenstandsfalls (Ehe/Geburt)
    • 50 € Bearbeitungsgeführ für die Prüfung und Eintragung eines Sterbefalls
    • 12 € Ausstellung von Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde).
  • Verfahrensablauf

    Antragstellung:

    Die Antragstellung erfolgt schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt.

    Prüfung der Unterlagen:

    Das Standesamt prüft die Vollständigkeit und Echtheit der eingereichten Dokumente.

    Erstellung der Nachbeurkundung:

     Nach erfolgreicher Prüfung werden die Daten in das deutsche Personenstandsregister eingetragen und die entsprechende Urkunde erstellt.

    Benachrichtigung: 

    Der Antragsteller wird über die Fertigstellung der Nachbeurkundung informiert und kann die Urkunde abholen oder per Post zugesendet bekommen.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Komplexität des Falles und Vollständigkeit der Unterlagen variieren. In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 6 Wochen zu rechnen.


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