Eheurkunde / Eheregister

  • Leistungsbeschreibung

    Die Anmeldung der Ehe ist ein behördlicher Vorgang, bei dem die zukünftigen Eheleute ihre Absicht, miteinander die Ehe einzugehen, offiziell beim zuständigen Standesamt anzeigen. Diese Anmeldung dient der Prüfung der Ehevoraussetzungen und der Vorbereitung der Eheschließung.

    Eine Ehe muss von allen zukünftigen Ehepaaren angemeldet werden, die in Deutschland heiraten möchten und mindestens ein(e) Eheschließende(r) in Gronau (Westf.) gemeldet ist.

    Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern. Es wird empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, um aktuelle Informationen und individuelle Beratung zu erhalten.

  • Rechtsgrundlage

    Die Anmeldung der Ehe unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Personenstandsgesetzes (PStG).

  • Erforderliche Unterlagen

    • Gültige Personalausweise oder Reisepässe der zukünftigen Ehegatten.
    • Wenn einer der Ehegatten nicht in Gronau (Westf.) gemeldet ist, eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt.
    • Aktuelle beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate); entfällt, wenn in Gronau (Westf.) geboren
    • Eventuell Nachweise über Vorehen (z.B. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunden früherer Ehepartner).
  • Voraussetzung

    Beide Eheschließende müssen volljährig sein (Mindestalter 18 Jahre)

  • Verfahrensablauf

    1. Terminvereinbarung: Die zukünftigen Ehegatten vereinbaren einen Termin beim Standesamt für die Trauung (dieser kann telefonisch, persönlich oder online erfolgen).
    2. Persönliche Vorsprache: Beide Partner sollen nach Terminabsprache persönlich beim Standesamt erscheinen. Im Ausnahmefall kann ein Partner schriftlich durch eine Vollmacht vertreten werden.
    3. Prüfung der Unterlagen: Einreichen der notwendigen Dokumente, Prüfung der Identität und der Ehevoraussetzungen durch den Standesbeamten.
    4. Beratungsgespräch: Klärung offener Fragen zur Eheschließung, Informationen über den weiteren Ablauf und mögliche zusätzliche Schritte.
    5. Bestätigung der Anmeldung: Erstellung der Anmeldebestätigung (Gültigkeit: 6 Monate), Schriftliche Bestätigung des Termins für die Eheschließung.
  • Hinweise

    • Internationale Ehen: Zusätzliche Dokumente und eventuell Übersetzungen von Urkunden können erforderlich sein.
    • Namensführung: Beratung zur Wahl des Ehenamens und entsprechende Eintragungen.
  • Anträge / Formulare


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