Wohnberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich-geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Durch einen Wohnberechtigungsschein wird sichergestellt, dass eine Sozialwohnung bedürftigen Wohnungssuchenden zugutekommt. 

    Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr lang gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. 

    Folgende Wohnungsgrößen sind vorgegeben:

    für einen Alleinstehenden: 50 m² Wohnfläche
     für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
     für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
     für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche.
     Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche. Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 m²) und Nebenräume zu verstehen. 

    Darüber hinaus gilt eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m² als unwesentlich.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Einkommensnachweise

  • Voraussetzung

    Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Gehören zum Haushalt Kinder, so erhöht sich die Einkommensgrenze je Kind. 

    Einkommensgrenzen:

    Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen

    Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz (nettoähnlich; muss nicht exakt dem Nettoeinkommen entsprechen)

    1

    19.350 Euro

    2

    23.310 Euro

    3 (Ehepaar mit 1 Kind)

    29.370 Euro

    4 (Ehepaar mit 2 Kindern)

    35.430 Euro

    5 (Ehepaar mit 3 Kindern)

    41.490 Euro

    Die Größe der Wohnung, welche Sie mit einem Wohnberechtigungsschein anmieten können, ist abhängig von der Anzahl der Personen.

  • Kosten

    20,00 Euro (nur Kartenzahlung möglich)

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Frist

    Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt.

  • Bearbeitungsdauer

    2-4 Wochen nachdem die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden.

  • Anträge / Formulare