Baulasten
Leistungsbeschreibung
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des Grundstückeigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.
Durch die Eintragung von Baulasten kann ein Grundstückeigentümer Verpflichtungen übernehmen, um die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen. Beispielsweise werden Baulasten eingetragen um
- ein Grundstück zu erschließen, das nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche grenzt,
- einen nicht ausreichenden Grenzabstand auf dem Nachbargrundstück zu sichern,
- Stellplätze für PKW auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück nachzuweisen oder
- eine Überbauung der Nachbargrenze zu ermöglichen.
Dabei entsteht in der Regel ein begünstigtes Grundstück und ein belastetes Grundstück. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich durch eine schriftliche Erklärung zur Übernahme der Baulast. Die Erklärung wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst Bauordnung) vorbereitet und ist dort oder vor einem Notar zu unterschreiben. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Ihren Reisepass mit. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis der Stadt Gronau (Westf.) eingetragen.
Solche öffentlich-rechtlichen Baulasten bleiben auch bei Eigentümerwechsel des Grundstückes erhalten. Sie stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und können daher den Wert eines Grundstückes beeinflussen. Diese Belastungen werden nicht in das Grundbuch eingetragen.
Baulastenauskunft:
Sie möchten eine Immobilie und/oder ein Grundstück kaufen und planen eine Bebauung und/oder einen Umbau, Anbau oder ähnliches?
Dann können eventuell eingetragene Baulasten für Ihr Vorhaben von Bedeutung sein. Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis können Sie gerne formlos per Mail oder auch persönlich während der Öffnungszeiten stellen.
Kosten
- Eintragung von Baulasten: Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt je Baulast zwischen 50,- € und 250,- €.
- Baulastenauskunft: Die Gebühren liegen bei 30,- € bzw. 50 - 150,- € je Grundstück (Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen).
Weiterführende Informationen
Beispiele von Baulasten
Abstandsflächenbaulast:
Wird die erforderliche Abstandfläche zur Grundstücksgrenze durch ein Bauvorhaben nicht eingehalten, können die Grundstücksnachbarn die fehlende Abstandsfläche mittels Baulasterklärung auf dem Nachbargrundstück übernehmen. Die Grundstücksnachbarn müssen dann die übernommene Abstandsfläche zusätzlich zu den von ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften zu beachtenden Abstandsfläche einhalten.
Vereinigungsbaulast:
Ein Gebäude darf auf mehreren Grundstücken nur dann errichtet werden, wenn die betroffenen Grundstücke mittels Baulast zu einem Grundstück erklärt werden. Die sog. Vereinigungsbaulast hat keinerlei privatrechtliche Auswirkungen (Grundbuch, Steuerrecht). Durch die vorgenannte Baulasterklärung wird die Überbauung von Grundstücksgrenzen ermöglicht.
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht:
Ist ein Baugrundstück nicht ausreichend erschlossen (Kanalleitungen oder Zufahrt etc.), kann dieser Mangel durch Unterzeichnung einer Baulasterklärung geheilt werden. Fehlt dem Baugrundstück z.B. der direkte Zugang zur öffentlichen Straße, kann ein Wegerecht über das dazwischenliegende Grundstück eingeräumt und so die verkehrliche Erschließung gesichert werden.
Stellplatznachweis:
Ein Stellplatz kann außer auf dem Baugrundstück auch auf in der näheren Umgebung vorhandenen geeigneten Grundstücken hergestellt werden.
Anträge / Formulare