Beurkundungen
Leistungsbeschreibung
Das Jugendamt nimmt folgende Beurkundungen vor:
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen – auch vor der Geburt,
- Beurkundung von Sorgeerklärungen – auch vor der Geburt oder
- Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen (auch in Amtshilfe für andere Jugendämter – auch auf Anforderung von Rechtsanwälten).
Das Jugendamt führt auch das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte.
Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Erforderliche Unterlagen
Für Vaterschaftsanerkennungen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Eltern,
- Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter,
- wenn das Kind bereits geboren ist: Geburtsurkunde des Kindes und
- wenn das Kind erwartet wird: Mutterpass.
Für Sorgeerklärungen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Eltern,
- Vaterschaftsanerkennung,
- wenn das Kind bereits geboren ist: Geburtsurkunde des Kindes.
Für Unterhaltsverpflichtungen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung,
- Aufforderungsschreiben des anderen Elternteils, des Jugendamtes oder des Rechtsanwalts
- bei Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels: Kopie oder Abschrift des Unterhaltstitels (Urkunde, Beschluss, Urteil).