Beurkundungen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendamt nimmt folgende Beurkundungen vor: 

    • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen – auch vor der Geburt, 
    • Beurkundung von Sorgeerklärungen – auch vor der Geburt oder 
    • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen (auch in Amtshilfe für andere Jugendämter – auch auf Anforderung von Rechtsanwälten). 

    Das Jugendamt führt auch das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte. 

    Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für Vaterschaftsanerkennungen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Eltern, 
    • Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter, 
    • wenn das Kind bereits geboren ist: Geburtsurkunde des Kindes und 
    • wenn das Kind erwartet wird: Mutterpass. 


    Für Sorgeerklärungen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Eltern, 
    • Vaterschaftsanerkennung, 
    • wenn das Kind bereits geboren ist: Geburtsurkunde des Kindes. 


    Für Unterhaltsverpflichtungen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, 
    • Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung, 
    • Aufforderungsschreiben des anderen Elternteils, des Jugendamtes oder des Rechtsanwalts
    • bei Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels: Kopie oder Abschrift des Unterhaltstitels (Urkunde, Beschluss, Urteil).