Beurkundungen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendamt nimmt folgende Beurkundungen vor: 

    • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen – auch vor der Geburt, 
    • Beurkundung von Sorgeerklärungen – auch vor der Geburt oder 
    • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen (auch in Amtshilfe für andere Jugendämter – auch auf Anforderung von Rechtsanwälten). 

    Das Jugendamt führt auch das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte. 

    Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.