Beurkundungen
Leistungsbeschreibung
Das Jugendamt nimmt folgende Beurkundungen vor:
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen – auch vor der Geburt,
- Beurkundung von Sorgeerklärungen – auch vor der Geburt oder
- Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen (auch in Amtshilfe für andere Jugendämter – auch auf Anforderung von Rechtsanwälten).
Das Jugendamt führt auch das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte.
Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Erforderliche Unterlagen