Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Leistungsbeschreibung
Sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.
Eine Anschriftenänderung kann ebenfalls erfolgen, wenn Sie von außerhalb ins Kreisgebiet gezogen sind. Die Unterlagen werden dann mit dem Zulassungsservice zum Straßenverkehrsamt geschickt (siehe Zulassungsservice).
Erforderliche Unterlagen
- gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei Bürgern anderer Länder den Nationalpass ggf. mit Aufenthaltserlaubnis)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Kosten
10,80 Euro