Abmelden von Einwohnern - Abmeldung einer Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Sie können die Abmeldung Ihrer Nebenwohnung sowohl bei der Meldebehörde der Nebenwohnung als auch bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes erklären.
Die Abmeldung der Nebenwohnung ist erst nach Auszug möglich und muss danach innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie beim Rathaus-Service.
Die Abmeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen abzugeben bzw. vorzulegen.
Anträge / Formulare