Marktfestsetzung
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie
- Jahrmärkte
- Spezialmärkte
- oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen oder Messen
organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung beantragen. Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Genehmigung der Festsetzung. Das Antragsformular finden Sie am Seitenende.
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- aktueller Handelsregisterauszug bei einer juristischen Person
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Vor- und Familienname, Anschrift und Warenangebot
- privater Nutzungsvertrag über die angemietete Veranstaltungsfläche
Ist der/die Antragsteller/in eine Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), müssen die persönlichen Unterlagen für alle Gesellschafter vorgelegt werden.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Kosten
Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.
Anträge / Formulare