Marktfestsetzung

  • Leistungsbeschreibung

    Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie

    • Jahrmärkte
    • Spezialmärkte
    • oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen oder Messen

    organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung beantragen. Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. 

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung der Festsetzung. Das Antragsformular finden Sie am Seitenende.
    • aktuelle Gewerbeanmeldung
    • aktueller Handelsregisterauszug bei einer juristischen Person
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Vor- und Familienname, Anschrift und Warenangebot
    • privater Nutzungsvertrag über die angemietete Veranstaltungsfläche


    Ist der/die Antragsteller/in eine Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft), müssen die persönlichen Unterlagen für alle Gesellschafter vorgelegt werden.

    Die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

  • Kosten

    Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Antragsbearbeitung erforderlichen Verwaltungsaufwand.

  • Anträge / Formulare


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