Gleichstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund des Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Bundes- und Landesgleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan der Stadt Gronau ergeben sich u.a. folgende Aufgaben:

    •  Informationen, Vermittlung und Unterstützung aller Beschäftigten der Verwaltung und der bestehenden
       Beteiligungsgesellschaften der Stadt Gronau.
    •  Angebote mit Gleichstellungsrelevanz für die Einwohnerinnen und Einwohner
    •  Kulturelle Angebote mit Gleichstellungsthematik
    •  Beratung und Unterstützung von hilfesuchenden Frauen
    •  Fortbildungsangebote
    •  Kontaktpflege und Kooperation mit Institutionen, Einrichtungen, Verbänden und Interessensgemeinschaften


    Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende