Gleichstellung
Leistungsbeschreibung
Aufgrund des Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Bundes- und Landesgleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan der Stadt Gronau ergeben sich u.a. folgende Aufgaben:
- Informationen, Vermittlung und Unterstützung aller Beschäftigten der Verwaltung und der bestehenden
Beteiligungsgesellschaften der Stadt Gronau. - Angebote mit Gleichstellungsrelevanz für die Einwohnerinnen und Einwohner
- Kulturelle Angebote mit Gleichstellungsthematik
- Beratung und Unterstützung von hilfesuchenden Frauen
- Fortbildungsangebote
- Kontaktpflege und Kooperation mit Institutionen, Einrichtungen, Verbänden und Interessensgemeinschaften
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- Informationen, Vermittlung und Unterstützung aller Beschäftigten der Verwaltung und der bestehenden