Baum- und Artenschutz

  • Leistungsbeschreibung

    • Beratung in Baumschutz- und Artenschutzangelegenheiten
    • Information über gesetzliche Regelungen (z.B. Verbote, Fällungsverbotszeiträume, geschützte und planungsrelevante Arten sowie deren geschützte Zufluchtsstätten
    • Hinweise zur naturnahen Gestaltung des eigenen Wohnumfeldes
    • Hinweise zu potentiell geeigneten Bäumen für Ersatzpflanzungen;
    • Information zu eventuell bestehenden Erhaltungsgeboten in Bebauungsplänen.
    • Sach-Informationen zu relevanten Inhalten des Nachbarschaftsgesetzes NRW (jedoch keine Rechtsberatung!)
  • Rechtsgrundlage

    • BNatSchG
    • LNatSchG NRW
    • Artenschutzrecht
    • Bebauungspläne der Stadt Gronau mit Erhaltungsfestsetzungen für Bäume oder Stadtgrün
  • Voraussetzung

    Fällungs- oder Rodungsanträge für private Bäume dürfen nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden.

  • Ansprechpunkt

    • bei Fragen zum eventuellen Schutzstatus oder Infobedarf: Städtisches Referat für Umwelt- und Naturschutz: Herrn Krafzik
    • bei Anregungen zu städtischen Straßenbäumen: Zentraler Bau- und Umweltdienst: Herr Wolbrink oder Fachdienst 466 Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
  • Frist

    Gesetzliche Verbotsfällungszeiträume für Bäume und Hecken sind grundsätzlich zu beachten (siehe städt. Merkblatt für Baum – und Artenschutz)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende