Baum- und Artenschutz
Leistungsbeschreibung
- Beratung in Baumschutz- und Artenschutzangelegenheiten
- Information über gesetzliche Regelungen (z.B. Verbote, Fällungsverbotszeiträume, geschützte und planungsrelevante Arten sowie deren geschützte Zufluchtsstätten
- Hinweise zur naturnahen Gestaltung des eigenen Wohnumfeldes
- Hinweise zu potentiell geeigneten Bäumen für Ersatzpflanzungen;
- Information zu eventuell bestehenden Erhaltungsgeboten in Bebauungsplänen.
- Sach-Informationen zu relevanten Inhalten des Nachbarschaftsgesetzes NRW (jedoch keine Rechtsberatung!)
Rechtsgrundlage
- BNatSchG
- LNatSchG NRW
- Artenschutzrecht
- Bebauungspläne der Stadt Gronau mit Erhaltungsfestsetzungen für Bäume oder Stadtgrün
Voraussetzung
Fällungs- oder Rodungsanträge für private Bäume dürfen nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden.
Ansprechpunkt
- bei Fragen zum eventuellen Schutzstatus oder Infobedarf: Städtisches Referat für Umwelt- und Naturschutz: Herrn Krafzik
- bei Anregungen zu städtischen Straßenbäumen: Zentraler Bau- und Umweltdienst: Herr Wolbrink oder Fachdienst 466 Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
Frist
Gesetzliche Verbotsfällungszeiträume für Bäume und Hecken sind grundsätzlich zu beachten (siehe städt. Merkblatt für Baum – und Artenschutz)