Gewerbeummeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Gründe für eine Gewerbeummeldung: Verlegung des Unternehmenssitzes innerhalb der Gemeinde, Verlegung einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb der Gemeinde, Wechsel des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes, Ausdehnung bzw. Erweiterung des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen, di bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Formular zur Gewerbeabmeldung (GewA 3)
    • Nachweis der Identität (z.B.: Personalausweis oder Reisepass)
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte
  • Voraussetzung

    Verlegung eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle oder Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

  • Kosten

    26,00 € bei Einzelunternehmen; 33,00 € bei juristischen Personen + 13,00 € für jeden weiteren Gesellschafter.

  • Verfahrensablauf

    Das Gewerbe kann schriftlich oder elektronisch umgemeldet werden.

    Wenn die Anzeige schriftlich eingereicht wird, muss das Formular „Gewerbe-Abmeldung“ „GewA 2“ verwendet werden. Das Formular muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Bei elektronischer Abmeldung wird die Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses benötigt.

  • Frist

    Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstandes umgemeldet werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache sofort und bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung innerhalb von 3 Tagen, sofern die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende