Urkundenservice
Leistungsbeschreibung
Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, sowie beglaubigte Ausdrücke bzw. Abschriften aus.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung, der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt! Sämtliche Urkunden erhalten Sie also beim Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat.
Antragsbefugt sind alle Personen ab 16 Jahren, die ein berechtigtes Interesse haben.
Was ist zu tun?
Sie können die Urkunden auf folgender Internetseite online beantragen:
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache)
Kosten
Die nachfolgenden Gebühren beziehen sich auf das 1. Exemplar der Urkunde. Weiter gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils die Hälfte.
- Geburtsurkunde: 12,00€
- Sterbeurkunde: 12,00€
- Eheurkunde: 12,00€