Teilungsgenehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Landesbauordnung (BauO NRW) der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen. 

    Man unterscheidet zwischen:

    • Bebautem Grundstück (Teilungsgenehmigung)
    • Unbebautem Grundstück (Negativzeugnis)


    Die Teilung darf nur in das Liegenschaftskataster übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde bzw. ein Negativzeugnis vorliegt. 

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular: Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen. Das Antragsformular muss von der Bauherrin, dem Bauherrn, der Eigentümerin, dem Eigentümer und bei Bedarf von der oder dem Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
    • Bauzeichnungen: Bei der Teilung bebauter Grundstücke sind Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.  
    • Lageplan: Es ist nach § 17 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) ein amtlicher Lageplan vorzulegen. Der Lageplan muss enthalten:
      1. seinen Maßstab und die Lage des zu teilenden Grundstücks zur Nordrichtung, 
      2. die Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe der Eigentümerin oder des Eigentümers, 
      3. die rechtmäßigen Grenzen des zu teilenden Grundstücks, 
      4. die farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie), 
      5. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und auf den angrenzenden Grundstücken, bei Gebäuden auch mit Angaben der Wand- und Firsthöhen,
      6. die Grenzabstände, die Abstandflächen und die Abstände zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, 
      7. Flächen auf dem zu teilenden Grundstück, die von Baulasten betroffen sind sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des zu teilenden Grundstücks betroffen sind.
  • Kosten

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Rahmensätzen des Oberen Bauaufsichtsbehörde errechnet. 

    Die Gebühr beträgt mindestens 95,- € je gebildetes bebautes Grundstück. Die Erteilung eines Negativzeugnisses beträgt 50,- €.

    Baulasten, Abweichungen etc. werden gesondert berechnet.

  • Frist

    Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um höchstens 2 Monate verlängert werden.

  • Anträge / Formulare


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