Schulanmeldungen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.10. bis 30.09. des jeweiligen Einschulungsjahres geboren sind, verpflichtet das Schulgesetz die Eltern, beziehungsweise die Sorgeberechtigten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Sie können Ihr Kind an jeder Grundschule im Stadtgebiet anmelden. Da jedes Kind, im Rahmen der Aufnahmekapazität, Anspruch auf die Aufnahme der nächstgelegenen Schule hat, sollte es zuerst die jeweilige Ortsteilschule sein. Schülerfahrkosten würden nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule erstattet. 

    Fragen zur Schulanmeldung bzgl. Zuzug in die Stadt Gronau. Ausländischen/ausgesiedelten Schülerinnen/Schülern, deren Eltern, Lehrerinnen und Lehrern steht die Beratungsstelle von Herrn Lüttmann im Berufskolleg zur Verfügung.


    Für eventuell bestehende Rückfragen steht Ihnen Frau Ahuis zur Verfügung.  


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende