Schulanmeldungen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.10. bis 30.09. des jeweiligen Einschulungsjahres geboren sind, verpflichtet das Schulgesetz die Eltern, beziehungsweise die Sorgeberechtigten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Sie können Ihr Kind an jeder Grundschule im Stadtgebiet anmelden. Da jedes Kind, im Rahmen der Aufnahmekapazität, Anspruch auf die Aufnahme der nächstgelegenen Schule hat, sollte es zuerst die jeweilige Ortsteilschule sein. Schülerfahrkosten würden nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule erstattet. 


    Für die Erstberatung zum Schuleinstieg neu zugewanderter Kinder und Jugendliche in das Schulsystem steht die Schulberatungsstelle des Kommunalen Integrationszentrum des Kreis Borken zur Verfügung. Beratungstermine finden - nach vorheriger Einladung -  am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Brändströmstr. 20, 48599 Gronau statt.

    Nähere Informationen und zuständige Ansprechpartner*innen zum Thema finden sich auf der Internetseite des Kommunalen Integrationszentrum Kreis Borken.

    Für nähere Informationen hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

    https://ki.kreis-borken.de/de/schulische-bildung/seiteneintiegsberatung/






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Zuständige Mitarbeitende