Gremienabrechnung

  • Leistungsbeschreibung

    Mandatsträger im Rat oder den Ausschüssen des Rates der Stadt Gronau haben aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Anspruch auf Verdienstausfallersatz und/oder eine Aufwandsentschädigung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende